ZWS Muenchen - Widerspruch formulieren

Christian @, Sonntag, 17.08.2008 (vor 5823 Tagen) @ AndreasStudent

Hallo,
also die „klassische“ Situation bei Studenten.
Beim Widerspruch sind wir noch lange nicht. Der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann man leider nicht widersprechen.
Aber bis zum 4.9. ist ja noch ein bisschen Zeit. Da am 17.9.08 eine Verhandlung vor dem BVerwG stattfinden soll, die über derartige Fälle entscheiden soll, ist die Situation für Dich relativ entspannt. Wenn Du die Erklärung zum 4.9. (nicht früher) abgibst, kommt der Steuerbescheid auf jeden Fall so, dass die Frist zur Klageeinreichung hinter dem 17.9. liegt. Ggf. ist die Messe dann gelesen, zumindest tut man sich bei der Formulierung der Klage leichter.
Du kannst natürlich auch versuchen, die Abgabe der Erklärung hinauszuschieben, um erst so spät wie möglich einen Steuerbescheid zu kriegen.
Was die Hilfe angeht, bin ich gerne bereit. Dazu wäre es aber zweckmäßig, alles Weitere über E-Mail bilateral zu fahren. Soweit mir bekannt ist, liest bei der Münchener Stadtverwaltung zumindest 1 hier im Forum mit.
Gruß
Christian


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