ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Chiquita @, Montag, 18.08.2008 (vor 6604 Tagen)

Hallo,

ab September werden zwei Freundinnen und ich in Saarbrücken eine WG gründen. Wir sind alle drei als Studentinnen dort und haben also unseren Hauptwohnsitz noch bei unseren Eltern (BW, RP und NRW), d.h. wir würden uns eigentlich mit Neben- bzw. Zweitwohnsitz in Saarbrücken melden (denn melden müssen wir uns ja so oder so, wenn ich das richtig verstanden habe>).
Nun meine Frage: Müssten wir dann auch eine ZWS zahlen und wenn ja, wie würde sie berechnet> Wäre es geschickter, die WG als Hauptwohnsitz zu melden und die Wohnung bei den Eltern nur noch als Nebenwohnsitz> Habe leider aus der Satzung für Saarbrücken nicht die nötigen Infos ziehen können...

Vielen dank schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße, Jasmin

ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Christian @, Montag, 18.08.2008 (vor 6604 Tagen) @ Chiquita

Caramba Jasmin,
im Melderecht geht es nicht um geschickt oder weniger geschickt und in keinem Fall um Wohnsitze – wer sich wo wie zu melden hat, kannst Du hier auf der Startseite im Menüpunkt „Hauptwohnung“ nachlesen. Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.
Besteuert wird in Saarbrücken allerdings das Nutzen einer Nebenwohnung – deswegen ist für mich die Satzung grob rechtswidrig.
Die Bemessungsgrundlage ist in § 5 der Satzung zu lesen, die „Wohngemeinschaft“ könnte ein verwaltungsfreundlicher Richter aus § 2 Abs. 2 ableiten. Bitte nachlesen, wenn dann noch Fragen sind, hier wieder melden.
Gruß
Christian
PS:
Davon angesehen müsste im September eine Entscheidung des BVerwG fallen, nach der Satzungen wie die Saarbrückener hoffentlich nur noch Makulatur sein werden. Also ruhig bleiben.

ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Chiquita @, Montag, 18.08.2008 (vor 6604 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich hab die Sachen nochmal nachgelesen und auch so halbwegs verstanden, was ich aber nicht so ganz verstehe, ist der Unterschied zwischen Zweitwohnung und Nebenwohnung. Sind das nicht einfach zwei Begriffe für die selbe Sache>
Was das mit dem Melderecht angeht, verstehe ich das jetzt so, dass ich mich eigentlich so oder so mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken melden muss, da dies die vorwiegend genutzte Wohnung sein wird und ich auch dort den größten Teil des Jahres verbringen werde, richtig> Damit wird doch eigentlich alles was die ZWS angeht, für mich unwichtig ;o) Da ich das aber trotzdem gerne verstehen möchte, wüsste ich jetzt ganz gern, wie das denn ablaufen würde. Du schreibst, dass ab September die Satzung nur noch Makulatur, also nichtig, sein wird. Doch woher weiß ich das und wie ist das, wenn genau das noch nicht feststeht, wenn ich mich ummelde>
Ich hoffe mal, ich stell ich nicht allzu begriffsstutzig an...

Viele Grüße, Jasmin

ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Christian @, Montag, 18.08.2008 (vor 6604 Tagen) @ Chiquita

Hallo Jasmin,
wenn Du dich vorwiegend in Saarbrücken aufhalten willst, ist die Meldung mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung richtig.
Wenn Zeitwohnung und Nebenwohnung zwei Begriffe für die gleiche Sache wären, gäbe es
a) keinen Streit,
b) keine Notwendigkeit, das Wort Zweitwohnung zu verwenden.
Zweitwohnung ist ein Begriff, der im Einkommensteuerrecht, im Zweitwohnungsteuerunrecht und bei der GEZ Verwendung findet. Während die GEZ nicht einmal weiß, was sie mit diesem Begriff meint, wird die Zweitwohnung im Einkommensteuerrecht bei der doppelten Haushaltsführung bemüht und ist etwas anderes, als die Zweitwohnung im Zweitwohnungsteuerunrecht, wo sie richtigerweise nur verwendet werden darf, wenn jemand mehr als eine Wohnung innehat (so sagt das BVerfG).
Sollte das BVerwG im Sinne des BVerfG entscheiden, wird das in diesem Forum so breit getreten, dass Du es auf diese Weise erfährst. Dann sind Satzungen wie die Saarbrückener nichts mehr wert.
Von „begriffsstutzig“ kann in diesem Fall übrigens nicht die Rede sein. Die Kommunen haben sich schließlich viel Mühe gegeben, mit der Sprache so zu jonglieren, dass niemand mehr weiß, was mit „Zweitwohnung“ eigentlich gemeint ist.
Gruß
Christian

ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Chiquita @, Samstag, 13.09.2008 (vor 6577 Tagen) @ Christian

Hallo,

Hier bin ich wieder. Bis jetzt hab ich noch nichts gehört, ob die ZWS in Saarbrücken gekippt wird oder nicht. Auch die Behörden sind da irgendwie keine große Hilfe, auf Emails meinerseits habe ich bis jetzt (nach knapp 4 Wochen) keine Antwort erhalten... Wie würde denn jetzt der Ablauf für mich aussehen, wenn ich umziehe> Gemietet ist die Wohnung seit dem 1.September, einziehen werden wir aber erst im Oktober (mussten die Wohnung schon früher nehmen). Wenn wir uns nun mit Hauptwohnsitz in Saarbrücken melden, den Wohnsitz bei unseren Eltern aber als Zweitwohnsitz beibehalten, welche Änderungen müssen wir dann noch vornehmen> Wie sieht es aus mit Versicherungen, die noch über unsere Eltern laufen (da wir uns ja noch in der Ausbildung befinden), wie z. B. Krankenversicherung oder Haftpflicht. Gibt es da allgemeine Regeln oder hängt das von der jeweiligen Gesellschaft ab>
Vielen Dank schonmal für die Tipps und Ratschläge!!

Grüße, Jasmin

ZW Saarbrücken: Studenten-WG

Bjoern @, Montag, 15.09.2008 (vor 6576 Tagen) @ Chiquita

Hallo,

wegen der Versicherungen entweder in den jeweiligen AGB´s nachlesen oder - was sicher einfacher ist - einfach den Versicherungsvertreter/-makler befragen ;-)

Krankenversicherung - sofern es sich um eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt: die bleibt bestehen bis zum Erreichen der Altersgrenze ... unabhängig davon, wo der jeweilige Wohnsitz bzw. die Hauptwohnung ist