ZWS Koeln "Hoteladresse" im neuen Wohnsitz

Naomi @, Montag, 18.08.2008 (vor 6187 Tagen)

Hallo,

ich (ledig, berufstaetig) wohnte frueher in Koeln in einer Mietwohnung und zog per 1/10/2005 aus beruflichem Grund nach Bayern um.

Mein Mietvertrag der ehm.Wohnung lief bis zum 31/11/2005.

Ich bin per 1/10/05 mit der Hoteladresse, wo ich voruebergehend aufenthalten bin, umgemeldet worden, wobei die Abmeldung in Koeln nicht richtig geklappt hat (also das Haeckchen "ZW" wurde damals gesetzt ohne dass man darueber kommuniziert hat).

Nachdem ich die neue Wohnung per 1/11/2005 gefunden habe, habe ich mich erneut umgemeldet und dazu mich beim Koelner-Meldeamt michrueckwirkend per 1/11/2005 abmelden lassen (mit der Erklaerung, dass die neue Wohnung meine alleine ist).

Diesmal habe ich den Brief vom Steueramt erhalten, dass ich zw. 1/10-30/11/2005 steuerpflichtig sei.

Kann man in diesem Fall noch irgend etwas unternehmen, oder soll ich es hinnehmen und die Steuer zahlen> Solange mein alter Mietvertrag bestand und ich in Bayern neue Adresse angemeldet habe, gilt die Koelner-Wohnung als Zweitwohnung. Richtig>

Leider kam ich mit meinen Fragen nicht mehr weiter. Es waere sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen koennte!!! (Sorry, mein Deutsch ist leider nicht perfekt)

ZWS Koeln "Hoteladresse" im neuen Wohnsitz

Christian @, Dienstag, 19.08.2008 (vor 6187 Tagen) @ Naomi

Hallo Naomi,
was zu unternehmen ist, hängt in erster Linie davon ab, ob das Schreiben der Stadt Köln ein Steuerbescheid ist oder erst die Aufforderung zur Abgabe einer „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ und von wann das Schreiben ist.
Der Mietvertrag spielt dabei keine Rolle. Entscheidend sind einzig und allein die Meldedaten, also die Zweit in der Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst. Du müsstest die Meldescheine noch haben, prüfe da mal, welche Datumsangaben da drin stehen.
Wenn ich die Angaben habe, kann ich Dir sagen, was zu tun ist.
Gruß
Christian

ZWS Koeln "Hoteladresse" im neuen Wohnsitz

Naomi @, Dienstag, 19.08.2008 (vor 6186 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

das Schreiben ist von Mitte Juli und die Aufforderung zur
Abgabe einer „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“.
Also ich habe noch mehrere Wochen Zeit bis zum Abgabetermin.

Ich bin vom Ende August bis Ende November 2005 mit der Zweitwohnung gemeldet. Obwohl ich in der Tat keinerlei eine Zweitwohnung in Koeln besass. Wie dieser Fehler passierte, kann man nicht erklaeren.

LG
NAOMI

ZWS Koeln "Hoteladresse" im neuen Wohnsitz

Christian @, Dienstag, 19.08.2008 (vor 6186 Tagen) @ Naomi

Hallo Naomi,
das mit der Nebenwohnung passiert ganz schnell. Ein JA auf die Frage „behalten sie die Wohnung in Köln bei>“ - und schon ist es passiert. Dann hat man, ehe man es sich versieht, in Köln eine Zweitwohnung an der Backe.
Die genauen Meldedaten sind insofern wichtig, weil nach der Kölner Satzung nur volle Kalendermonate zählen. Beispiel: Wenn die Nebenwohnung in Köln am 29.11. abgemeldet wurde, wird der November nicht mehr berechnet. Erfolgte die Abmeldung am 30.11., zählt der November mit.
Bei Dir zählen die hier meist vorgebrachten Argumente nicht, denn Du hattest wohl beide Wohnungen inne.
Meine Empfehlung:
Warte mit der Abgabe der Erklärung, bis Du von der Stadt eine Erinnerung bekommst. Wenn die sich fast drei Jahre Zeit lassen, müssen sie auch warten können. Wenn der Steuerbescheid dann da ist, hast Du die Wahl: Zahlen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei zwei, höchstens vier Monaten Zahlungspflicht ginge es bei einer Klage nur ums Prinzip. Ob Du Dir das antun willst, kannst Du Dir noch überlegen. Mit viel Glück erklärt das BVerwG Satzungen vom Typ der Kölner generell für verfassungswidrig. Aber darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

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Naomi @, Mittwoch, 20.08.2008 (vor 6185 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank, das war schon sehr hilfreich, was Du mir zurueckgeschrieben hast.

Es war mir ein Raetsel, warum sie mich Ende August 2005 mit der Nebenwohnung registriert haben, obwohl ich in diesem Zeitpunkt niemals bei den Meldebehoerden war. Ich war erst im Herbst bei ihnen.
Dann habe ich gerade eine Dokumentation fuer meine rueckwirkende Abmeldung gefunden, wo das falsche "Zuzugdatum" stand = Ende August, statt Ende Oktober. Ich werde es korrigieren lassen. Das "Einzugdatum" ist 1.November und ist richtig eingetragen.

LG
Naomi

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Christian @, Mittwoch, 20.08.2008 (vor 6185 Tagen) @ Naomi

Hallo Naomi,
wenn sich das Meldedatum korrigieren lässt, dürftest Du in Köln keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Den Fragebogen musst Du allerdings abgeben.
Gruß
Christian