ZWS in Oberhaching?

Rebell @, Donnerstag, 21.08.2008 (vor 5991 Tagen) @ seven

Hallo Seven, das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung ausdrücklich festgehalten, dass es bei der Steuererhebung keine Unterschiede zwischen Einheimischen und Nichteinheimischen geben darf. Allerdings gibt es inzwischen in manchen Kommunen Ansprechpartner in der Funktion als Mittelsmann zwischen dem Steueramt und dem Gast als Zweitwohnungsbesitzer - angeblich hat dieser "Mittelsmann" schon einigen Diensten gelesitet um die Zweitwohnungssteuer zu umgehen!
Ob es in München so eine Anlaufstelle gibt weiß ich nicht!
Vielleicht weiss der Sachbearbeiter vom Steueramt etwas>>>>
Grüße von Rebell


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