Hallo,
Ich studiere in Dortmund und ziehe dort in ein Studentenwohnheim. Bei meinen Eltern in Duisburg habe ich ein Zimmer und werde dort voraussichtlich viel Zeit an Wochenenden und in den Semesterferien verbringen.
Was muss ich beachten bzw. angeben bzgl. Zweitwohnsitzsteuer, wenn ich in Dortmund zum Einwohnermeldeamt gehe>
Vielen Dank schonmal für eure Anworten!
Gruß,
Sophia
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
Christian , Montag, 25.08.2008 (vor 6187 Tagen) @ sophia
Hallo Sophia,
so wie das klingt, wirst Du Dich vorwiegend in Duisburg aufhalten. Die Meldung mit Nebenwohnung in Dortmund ist damit korrekt. Mehr brauchst Du bei Einwohnermeldeamt nicht zu beachten.
Falls das BVerwG im September nicht völlig daneben entscheidet, ist mit diesem Urteil die ZWSt in Dortmund erledigt. Die Satzung ist jetzt schon verfassungswidrig.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
sophia , Dienstag, 02.09.2008 (vor 6179 Tagen) @ Christian
Hallo,
vielen Dank schonmal für die Antwort!
Aber wenn ich Dortmund als Nebenwohnung und Duisburg als Hauptwohnung angebe, tritt dann nicht genau der Fall ein, bei dem die ZWSt erhoben wird> Muss ich also noch zusätzliche Angaben darüber machen, dass es sich in Duisburg lediglich um ein Zimmer bei meinen Eltern handelt>
Gruß
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
Bjoern , Mittwoch, 03.09.2008 (vor 6179 Tagen) @ sophia
Hallo,
ja - momentan wird bei dieser Konstellation bei vielen Kommunen noch eine ZWS erhoben ... eben leider auch in NRW. wir haben jedoch die berechtigte Hoffnung, dass das BVerwG diesem Tun am 17.09.2009 einen Riegel vorschieben wird.
insofern kannst du dir überlegen, ob du dich melderechtlich korrekt verhälst (siehe Christian) ... die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung wird dich erst nach dem 17.09. erreichen ... dann sind wir alle schlauer
oder du nutzt die "Schlupflöcher" des Melderechtes und meldest dich erst nach 2 Monaten in Dortmund an ... auch dann ist der 17.09. bereits Geschichte und wir wissen, wie das BVerwG entschieden hat
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
Christian , Mittwoch, 03.09.2008 (vor 6179 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
zu wissen, wie das BVerwG entschieden hat, ist die eine Sache. Ob Dortmund sich daran hält, eine andere.
Gespannt bin ich nur darauf, wie es danach weitergeht.
Gruß
Christian
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
Bjoern , Donnerstag, 04.09.2008 (vor 6178 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
ich bin nicht ganz so optimistisch was das BVerwG betrifft ... auch wenn es mich stark wundern würde, wenn es zu Ungunsten der Studenten entscheidet
aber ich habe beispielsweise in der Sozialgerichtsbarkeit in den letzten Wochen einige "komische" Urteile ... teilweise sogar vom BSG gelesen ...
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
sophia , Mittwoch, 15.10.2008 (vor 6136 Tagen) @ Bjoern
Hallo,
so, mein Zimmer in Dortmund ist als Nebenwohnsitz gemeldet und ich bin jetzt aufgefordert eine Steuererklärung auszufüllen. Meine Frage ist, wie ich jetzt am besten weiter vorgehe. Bringt es etwas einen formlosen Widerspruch mitzuschicken um die ZWSt zu umgehen>
Gruß, Sophia
Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim
Alfred , Donnerstag, 16.10.2008 (vor 6136 Tagen) @ sophia
Dortmund erhebt eine Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung. Das ist verfassungswidrig, was aber zumindest in der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit niemanden zu interessieren scheint, solange die Stadt behauptet, eine Zweitwohnungsteuer zu kassieren.
Wie das BVerwG entschieden hat, ist noch unbekannt – Urteil liegt noch nicht vor.
Die Steuererklärung ausfüllen und so spät wie möglich abschicken. Ohne einen „formlosen Widerspruch“ beizufügen. Das bringt überhaupt nicht.
Sobald Du den Steuerbescheid hast, hast Du zwei Möglichkeiten: Zahlen oder beim VG Gelsenkirchen klagen.
Alf