Hallo wer kann darüber Auskunft geben, in einer Gemeinde welche Zweitwohnungssteuer erhebt und auch eine rechtskräftige Satzung vorhanden ist, werden auf einer größeren Baustelle Wohncontainer aufgestellt damit dort die Bauarbeiter nächtigen können. Die Container werden über 3 Monate von den Arbeitern benutzt bzw. bewohnt. Auf Anfrage bei dier Kommune und dem Landratsamt ob denn diese Betroffenen auch zur Zweitwohnungssteuer veranlagt worden seien, gab man die Auskunft: Alle ausländischen Arbeiter die auf der Baustelle die Wohncontainer benutzten die durch das Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnsitz angemeldet waren wurden nicht zur Zweitwohnungungssteuer veranlagt." Hierzu müsste man doch eine Frage erlauben:"Handelt es sich hier um eine ehrliche Antwort> Wer kennt sich im "Bayerischen Melderecht " aus> Kann einem Ausländer überhaupt einen Hauptwohnsitz für nur wenige Monate gestattet werden > Oder ist so etwas wie eine Umgehung zu einer Besteuerung> Sogar unter der Duldung einer Kommune>
Auf eine Auskunft freut sich Rebell
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Bjoern , Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6084 Tagen) @ Rebell
Hallo,
grundsätzlich ist es erstmal so, dass die Ausländer - wenn es sich bei dem Wohncontainer um die einzige Wohnung in Deutschland handelt - nur mit Hauptwohnung melden können. die alleinige Meldung mit Nebenwohnung (wenn die "Hauptwohnung" im Ausland liegt), ist melderechtlich unmöglich!
sollte es sich bei den Arbeitern um EU-Ausländer handeln, dann besteht keine Notwendigkeit einer ausländerbehördlichen Regelung, da es schließlich im Gemeinschaftsgebiet Freizügigkeitsregelungen gibt
und selbst wenn es sich bei den Bauarbeitern um Deutsche handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass für einen Baucontainer einer Meldepflicht besteht
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Christian , Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6084 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als man sich vorstellen kann. Ein "Baucontainer" ist u.U. mehr Wohnung im Sinne des Meldegesetzes als ein Wohnwagen. Und was bayer. Gerichte als Zweitwohnung ansehen,weiß man vorher nie.
Gruß
Christan
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Christian , Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6084 Tagen) @ Rebell
Hallo,
eine Fremdenverkehrsgemeinde – wie z.B. Bad Tölz oder Bad Wiessee – hebt in ihrer Satzung nicht unmittelbar auf die Nebenwohnung ab, sondern auf das Innehaben einer weiteren Wohnung, die man neben seiner Hauptwohnung hat. Also kann man bei Ausländern (oder Deutschen, die im Ausland leben) eine Zweitwohnungssteuer dann erheben, wenn die vorwiegend genutzte Wohnung im Ausland liegt. Da spielt die melderechtliche Situation – Zweitwohnung ist die alleinige Wohnung in Deutschland -, keine Rolle. Zumindest nicht für den Bayer. VGH (das „V“ steht hier für „Verwaltungs“).
Allerdings muss die Zweitwohnung innegehabt werden. Inwieweit die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt in diesem Fall gegeben ist, hängt wesentlich davon ab, in welcher Rechtskonstruktion die Baufirma den Bauarbeitern die Containerwohnungen überlässt. Aber der Aussage der Sachbearbeiterin, hier würden keine Steuern erhoben, würde ich persönlich erst mal nicht so ohne weiteres trauen. Eine Nichtbesteuerung könnte sogar einen Verstoß gegen Art. 3 GG bedeuten.
Was die Meldepflicht angeht, nach Art. 22 BY MG Abs. 2 (nur wer sonst im Ausland wohnt und sich als ausländischer Saisonarbeitnehmer nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhält, ist nicht meldepflichtig), halte ich die Bauarbeiter bei einem 3-monatigen Aufenthalt für meldepflichtig. Die Meldepflicht hat übrigens mit der von Bjoern zitierten Freizügigkeit für EU-Bürger nichts zu tun.
Gruß
Christian
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Rebell , Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6084 Tagen) @ Christian
Danke Christian,
es scheint so als würde man hier u.U. etwas zwielichtiges vertuschen wollen oder > Also müsste noch eindeutig geklärt werden über welchen Zeitraum exakt diese Wohncontainer von diesen Arbeitern innegehabt hatten. Dies würde aber auch bedeuten, dass Deutsche Arbeiter( sofern diese ledig sind) auf alle Fälle zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden müssten, denn sonst ist es ja von der Kommune u.U. eine Willküraktion, wenn nämlich die Innehaber von Ferienwohnungen besteuert werden und auch bei den Dauercampern ist in Bayern ist ebenfalls die Hölle los! Im Raum Tegernsee sollten angeblich immer wiederholt auch derartige Baucontaianer für Wohnzwecke stationiert sein auch hier könnte man mal die Aufsichtsbehörden einschalten um nach dem Rechten zu schauen, denn die Satzungen sind äusserst dürftig für derartige Regelungen ausgelegt. Im Grunde müssten auch jede Menge Jagdhüttchen Skihütten und Almen + Alpen darunter fallen!
Das Ding müssen wir weiterverfolgen!
Gruß von Rebell im Sinne der Gerechtigkeit!
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Christian , Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6084 Tagen) @ Rebell
Die meisten Zweitwohnungsteuersatzungen sind nicht dürftig, sondern rechtswidrig.
Die erforderliche Mindestdauer ist bei den meisten Fremdenverkehrsorten allerdings klar geregelt - u. U. genügt 1 Tag.
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
René
, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ Rebell
Ich würde bei Baucontainern mal die Frage nach dem "Innehaben" stellen. Ich bin nicht vom Bau, aber nach meinem Verständnis hat doch der Bauleiter die Verfügungsgewalt über die Kisten. Wenn dieser feststellt, daß er einen Kollegen in der nächsten Woche an einem anderen Standort dringender benötigt, dann ist er halt weg. Und ich bezweifel, daß dann der Arbeitnehmer sagen kann, daß es ihm da so gut gefällt und er gerne seinen Wochenenden verbringen will. Wohl möglich ist da auch schon ein anderer eingezogen, oder>
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Rebell , Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ René
» Ich würde bei Baucontainern mal die Frage nach dem "Innehaben" stellen. Ich
» bin nicht vom Bau, aber nach meinem Verständnis hat doch der Bauleiter die
» Verfügungsgewalt über die Kisten. Wenn dieser feststellt, daß er einen
» Kollegen in der nächsten Woche an einem anderen Standort dringender
» benötigt, dann ist er halt weg. Und ich bezweifel, daß dann der
» Arbeitnehmer sagen kann, daß es ihm da so gut gefällt und er gerne seinen
» Wochenenden verbringen will. Wohl möglich ist da auch schon ein anderer
» eingezogen, oder>
Hallo Rene,
ich glaube wohl diesen Gedanken aufzugreifen ist nicht der Rede wert, denn es hat doch einen ganz bestimmten Grund, weshalb die Anmeldung mit Hauptwohnsitz vorgenommen worden ist, wie es die Gemeinde bestätigt! Christian liegt wahrscheinlich mit seiner Vermutung schon ziemlich nah an dem tatsächlichen ursächlichen Zusammenhang!
es grüßt Rebell
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Bjoern , Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ Rebell
Hallo
sag uns doch bitte mal, um welche Kommune es hier geht. dann können wir den Fall an Hand der konkreten Satzung besprechen ...
ansonsten: VGH Mannheim, Urteil vom 05.11.1992
ZWS für die weitere Wohnung nur dann, wenn die Hauptwohnung eine im Bundesgebiet gelegene Wohnung ist
und mal unter uns: wenn ein Bauarbeiter eine Montagetätigkeit ausübt und sich am Ort der Montage ein Zimmer in einer Pension nimmt ... dann besteht doch dafür keine Meldepflicht.
wieso sollte es anders sein, wenn der Bauherr den Montagearbeitern die Suche nach einer Pension abnimmt und einen Container zur Verfügung stellt>>
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Rebell , Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ Bjoern
» Hallo
»
» sag uns doch bitte mal, um welche Kommune es hier geht. dann können wir
» den Fall an Hand der konkreten Satzung besprechen ...
»
» ansonsten: VGH Mannheim, Urteil vom 05.11.1992
» ZWS für die weitere Wohnung nur dann, wenn die Hauptwohnung eine im
» Bundesgebiet gelegene Wohnung ist
»
» und mal unter uns: wenn ein Bauarbeiter eine Montagetätigkeit ausübt und
» sich am Ort der Montage ein Zimmer in einer Pension nimmt ... dann besteht
» doch dafür keine Meldepflicht.
» wieso sollte es anders sein, wenn der Bauherr den Montagearbeitern die
» Suche nach einer Pension abnimmt und einen Container zur Verfügung
» stellt>>
Ja mein lieber Bjoern, auch Du hast es vermutlich richtig erkannt, wieso ist bei einem über längere Zeit abgestellten Wohnwagen, der auch dazu noch Platzmiete bezahlt eine Steuerveranlagung fällig>
Stell Dir mal vor aus der mündlichen Erörterung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu Änderung des Kommunalabgabengesetz am 2.07.2008 könnte man folgendes passend dazu zitierenTouristische Camper werden nicht erfasst.Dauerwohnwagen, die unterkellert seien und Regenrinnen hätten, seien nun mal Zweitwohnungen.".....dass hier eine Regelung getroffen werden solle, wie es sie in keinem anderen Land der Bundesrepublik gebe!! Stell dir mal vor das ist Bayernland! Genau aus diesem Lande wird nun ein hochrangiger Spezialist nach Brüssel geholt zur Entbürokratisierung!
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Christian , Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ Rebell
»» dass hier eine Regelung
» getroffen werden solle, wie es sie in keinem anderen Land der
» Bundesrepublik gebe!! Stell dir mal vor das ist Bayernland!
Also, die Überheblichkiet der Bayern ist nicht zu übertreffen
In NRW werden Wohnwagen schon seit Urzeiten besteuert - sie müssen nicht mal unterkellert oder mit Regenrinnen versehen sein.
Baucontainer- Zwst- Steuerpflichtig
Bjoern , Donnerstag, 28.08.2008 (vor 6083 Tagen) @ Rebell
Hallo
ehrlich gesagt verstehe ich mit Ausnahme von Herrn Stoiber nur Bahnhof.
also nenne doch mal bitte konkret, um welche Kommune es geht ... und dann lösen wir den Sachverhalt an Hand der entsprechenden Satzung