Voraussetzung für Zweitwohnsitzsteuer

jörg @, Samstag, 30.08.2008 (vor 6232 Tagen)

Hallo,
ich hab folgende Frage: Auf Verlangen des Maklers habe ich mich in den Mietvertrag der Wohnung meiner Tochter aufnehmen lassen (finanzielle Sicherheit für den Makler, da Tochter zwar eigenes Gehalt bekommt, sich aber noch in der Probezeit befindet).
Diese Wohnung befindet sich an einem anderen Ort als mein Hauptwohnsitz. Ist damit schon die Voraussetzung für eine Zweitwohnsitzsteuer gegeben, obwohl ich mich, ausser zu Besuch, nicht in der Wohnung meiner Tochter aufhalten werde>


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