Hallo ich bin vor kurzem nach München mit einem Freun in eine WG gezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag drinne. Muss ich dann ZWS zahlen oder zählt das bei einer WG nicht>
ZWS bei WG in München
Christian , Sonntag, 07.09.2008 (vor 5961 Tagen) @ Saranger
Ob Du in München Zweitwohnungsteuer zahlen musst oder nicht, hängt in Deinem Fall derzeit ausschließlich davon ab, ob Du Dich dort mit Nebenwohnung melden musst. Der Mietvertrag bzw. die Wohngemeinschaft spielt keine Rolle.
Ab 1.1.2009 kommt hinzu, dass die Summe Deiner positiven Einkünfte 25.000 EURO (jährlich!) übersteigen muss.
Die Angabe vor"vor kurzem" ist nicht gerade präzise, aber:
Vor einer evtl. Anmeldung mit Nebenwohnung solltest Du prüfen, ob Du wirklich in der Wohnung bleiben willst. Falls Du eventuell Dein Zimmer in der Wohngemeinschaft doch nicht beibehalten willst, und noch etwas Besseres suchst, kannst Du Dich in diesem Fall auf Art. 22 - Ausnahmen von der Meldepflicht - Abs. 2 - des bayer. MG berufen:
"Einer Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 unterliegt nicht, wer
1. in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 13 oder nach Art. 20 gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht, oder
2. sonst im Ausland wohnt und sich als ausländischer Saisonarbeitnehmer nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhält.“
Solltest Du Dich demnach erst nach dem 1. November mit Nebenwohnung anmelden müssen, beginnt die Steuerpflicht erst am 1.12.2008.
Gruß
Christian
ZWS bei WG in München
Saranger , Donnerstag, 11.09.2008 (vor 5957 Tagen) @ Christian
Gruß, danke für die Antwort. Also ich bleib definitiv in dieser Wohung. Ich Wohne seit dem 01.09 dort. Was wenn ich nicht über 25000€ Brutto verdiene muss ich diese Wohung als hauptsitz anmelden oder wie sehe ich daS>
ZWS bei WG in München
Christian , Samstag, 13.09.2008 (vor 5955 Tagen) @ Saranger
Hallo,
das Melderecht hat mit der ZWSt nichts zu tun.
Wie Du Dich zu melden hast, kannst Du im Hautmenue unter "Hauptwohnung" nachlesen.
Gruss
Christian
ZWS bei WG in München
René , Sonntag, 07.09.2008 (vor 5961 Tagen) @ Saranger
WG ist kein Ausschlußkriterium, warum du nicht zahlen müßtest. Im Falle des Falles würde die Wohnung mußt du aber nicht für die ganze Wohnung blechen, sondern lediglich für den von dir genutzten Teil (Dein Zimmeranteil plus anteilig die gemeinsamen Flächen).