Hallo!
Also ich habe vor 2 Wochen einen Bescheid bekommen, dass ich für 1,5 Jahre Steuern nachzahlen soll.
Zu dem Zeitpunkt hab ich in Köln gewohnt aus beruflichen Gründen.
Der Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern.
Jetzt studiere ich in Dortmund und weiß gar nicht woher ich das ganze Geld herzaubern soll und seh es auch absolut nicht ein dies zahlen zu müssen..
Ich wohne seit April 2007 nicht mehr in Köln und hab jetzt erst bescheid bekommen darüber..
Was soll ich nun tun>>
Kan mir einer helfen>>
Hab wohl ein Widerspruchsschreiben gefunden, was aber eher auf Studenten passt, die in Köln ihren Zweitwohnsitz haben..
Wäre toll wenn mir einer antwortet!
Gruß Anke
ZWST in Köln
Christian , Dienstag, 09.09.2008 (vor 6071 Tagen) @ AnkeO
Hallo Anke,
in NRW gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr, Du musst binnen 1 Monat bei dem Verwaltungsgericht (Köln) klagen!
Das ist aber nicht weiter tragisch, denn am 17.9. müsste das BVerwG entscheiden, dass eine Zweitwohnung nur dann besteuert werden darf, wenn man auch eine Erstwohnung innehat. In den Verfahren geht es zwar um Studenten, aber das gilt natürlich für alle, die nur eine einzige Wohnung innehaben.
Wenn der Steuerbescheid also erst zwei Wochen alt ist, fällt das Urteil in die Klagefrist, und Du kannst Dich danach richten. Die klage ist dann eher ein Selbstläufer.
Welches Datum hat das Schreiben> Wann ist es bei Dir eingegangen> Falls Du den Umschlag noch hast, gut aufheben -das Datum des Poststempels ist entscheidend.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
ZWST in Köln
Hennou , Dienstag, 09.09.2008 (vor 6071 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
ich habe heute per Einschreiben die Aufforderung bekommen, eine Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer abzugeben. Das erste schreiben dazu (2006) hatte ich einfach ignoriert und seitdem nichts mehr gehört. Jetzt habe ich bis zum 11.2008 Zeit zu antworten sonst werde ich geschätzt.
Die 2. Wohnung war ein Appartment für´s Studium und ich hoffe immer noch um die Steuer herumzukommen.
Was hat es mit dem Verfahren das am 17.9 endet auf sich und was mach ich jetzt am besten> Direkt mit der Erklärung einen Wiederspruch abgeben>
Viele Grüße
Henno
ZWST in Köln
Christian , Dienstag, 09.09.2008 (vor 6070 Tagen) @ Hennou
Hallo Henno,
die Erklärung zum letztmöglichen Termin abgeben.
Widerspruch ist soinnlos, da in NRW abgeschafft.
Wenn Du eine Zweitwohnung hast - was ich aber bezweifle -, wirst Du um die Steuer nicht herumkommen.
Gruß
Christian
Zum Verfahren am 17.9.:
- meinen Beitrag von 15:50 Uhr lesen,
- im Forum ein bisschen herumstöbern
ZWST in Köln
Bjoern , Mittwoch, 10.09.2008 (vor 6070 Tagen) @ Christian
@Hennou
hattest du deine Erstwohnung auch inne> oder liegt bei dir ebenfalls der typische Fall des elterlichen Kinderzimmers vor>>
@Christian
entscheidend ist der Zugang des Schreibens ... nicht der Poststempel (nachzulesen im jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz)
wenn es ein einfacher Brief war, kann die Behörde nicht nachweisen, wann das Schreiben beim Empfänger eingegangen ist. insofern gilt jenes Datum, welches der Empfänger angibt
ZWST in Köln
Christian , Mittwoch, 10.09.2008 (vor 6070 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
wenn bei einfachen Briefen Datum des Schreibens, Poststempel und Eingangsdatum einigermaßen übereinstimmen, gibt es überhaupt keinen Streit. Klaffen Datum des Schreibens und Eingangsdatum weit auseinander, bin ich mit dem Poststempel ggf. auch vor widerspenstigen Gerichten auf der sicheren Seite, denn so eindeutig sind die Bestimmungen auch wieder nicht. Und Richter sind unabhängig.
Gruß
Christian
ZWST in Köln
Gustav , Mittwoch, 10.09.2008 (vor 6070 Tagen) @ Christian
Lieber Cchristian, Du solltest Recht bekommen, das mit dem Poststempel, das gehört doch der Vergangenheit an, denn durch die Postcenter- Lösung gibt es nur noch selten einen Stempel mit einem Datum. Bei Behördenpost ist es oftmals,nach meiner gemachten Erfahrung so, dass ein Brief trägt z.B.den 7.8.2008 und die eigentliche Zustellung ist erst am 17.8.2008 erfolgt- wo dieser Vorgang soooo lange gedauert hat lässt sich nur erahnen und vermuten, denn bei den Behörden geht alles mal schon komplizierter und viel viel langsamer über die Bühne! Bürokratie machts möglich, aber mit der freien Wirtschaft unmöglich zu vergleichen!
es grüßt Euch alle Gustav
ZWST in Köln
Christian , Mittwoch, 10.09.2008 (vor 6070 Tagen) @ Gustav
Nach meiner, wenn auch geringen Lebenserfahrung verwenden die meisten Behörden Freistempler, die auch das Datum enthalten. Das ist zwar auch keine Garantie, dass der Brief mit diesem Datum abgeschickt wurde, aber immer noch korrekter als das Datum auf dem Schreiben selbst.
Weicht das Datum auf dem Umschlag mehr als drei Arbeitstage vom Eingangsdatum ab, ist etwas faul.
ZWST in Köln
katimaus , Donnerstag, 11.09.2008 (vor 6068 Tagen) @ Christian
hallo,
auch ich habe gestern (10.09.) so einen bescheid bekommen, dass ich steuern nachzahlen soll für den zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.09.2005. das ist ja nun schon knapp drei jahre her. wie sieht das mit verjährung aus> ich habe knapp 8 wochen zeit, auf dieses schreiben zu antworten und zu sehen, wo ich noch einen mietvertrag auftreiben kann, da ich schon lange nicht mehr in köln wohne.
wann wird das urteil überhaupt gefällt und wie stehen die erfolgschancen> was habt ihr unternommen>
über eure antwort freut sich
katimaus
ZWST in Köln
Christian , Samstag, 13.09.2008 (vor 6067 Tagen) @ katimaus
Hallo,
Verjaehrung erst nach 4 Jahren.
Empfehlung: Abwarten bis Leipzig gesprochen hat.
Gruss
Christian
ZWST in Köln
AnkeO , Samstag, 13.09.2008 (vor 6067 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
danke für die Antwort.
Ich habe leider nicht mehr den Briefumschlag und das Schreiben ist vom 21.8. Ich habe es am 23.8. erhalten.Also schon 3 Wochen her...
Ich muss nun diese Woche noch irgendwas tun, sonst ist der 1 Monat um.
Wie soll ich nun vorgehen>>
Ich hab nochmal nachgeschaut, es steh in dem Schreiben drin, dass ich am Verwaltugsgericht widersprechen soll, so wie du gesagt hast!
Freu mich auf ne ANtwort...
Gruß Anke
ZWST in Köln
AnkeO , Samstag, 13.09.2008 (vor 6067 Tagen) @ Christian
Sorryich meinte natürlich klagen...
Aber was schreib ich>>
Bin überfordert...
ZWST in Köln
Bjoern , Montag, 15.09.2008 (vor 6065 Tagen) @ AnkeO
Hallo,
ich gehe davon aus, dass wir wegen des großen Interesses zeitnah erfahren werden, wie das BVerwG entschieden hat ... vermutlich sogar am gleichen Tag. insofern hast du noch genügend Zeit
alternativ kannste ja jetzt schon ein Klageschreiben formulieren, welches du dann kurzfristig abschicken kannst. da dies eh nur für den Fall ratsam ist, wenn das BVerwG der ZWS ohne innegehabte Erstwohnung einen Riegel vorschiebt ... haste auch gleich die entsprechende Klagebegründung (wobei die nicht so wichtig ist ... die könnte man ggf. auch noch nachreichen)
ZWST in Köln
Christian , Montag, 15.09.2008 (vor 6065 Tagen) @ Bjoern
Hallo Anke,
und weil es so schoen ist - gleich noch die Aussetzung des Vollzugs beantragen.
Gruss
Christian
ZWST in Köln
AnkeO , Montag, 15.09.2008 (vor 6065 Tagen) @ Christian
Was bedeutet die Aussetzung des Vollzugs>>
Wenn du/ihr was von der Entscheidung hört, könnt ihr mir bescheid geben>>>>
ZWST in Köln
Bjoern , Dienstag, 16.09.2008 (vor 6064 Tagen) @ AnkeO
Hallo,
wann du das Geld zahlen sollst, ist erstmal relativ unerheblich. wichtig ist vielmehr, wann du den Bescheid nachweisbar erhalten hast (wenn es ein Einschreiben oder eine Zustellungsurkunde war, ist das Datum offensichtlich ... ansonsten wirds komplizierter).
ab diesem Tag hast du nämlich nur 1 Monat Zeit, Klage zu erheben. diese Frist muss auch unbedingt eingehalten werden ...
(falls das Fristende übrigens auf einen Sonntag fallen würde, dann hättest du auch noch am Montag die Möglichkeit, fristgemäß zu klagen)
zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung:
normalerweise gelten die Rechtsfolgen, die in einem Verwaltungsakt durch die Behörde festgelegt werden, erst ab Rechtskraft des Bescheides. diese tritt ein, wenn der Bescheid nicht mehr angefochten werden kann (Ablauf Rechtsbehelfsfrist oder unanfechtbare Gerichtsentscheidung). solange ein Bescheid keine Rechtskraft hat, gelten die festgelegten Rechtsfolgen noch nicht (die Juristen nennen das "Suspensiveffekt")
wenn die Behörde (oder jemand anderes --> "öffentliches Interesse") nun unbedingt erreichen will, dass die gewünschte Rechtsfolge sofort eintritt, dann kann sie die sofortige Vollziehung des Bescheides anordnen. in anderen Fällen tritt selbiges kraft Gesetz ein (§ 80 (2) VwGO).
bei der Forderung von öffentlichen Abgaben tritt der Sofortvollzug kraft Gesetz ein (§ 80 (2) Nr. 1 VwGO) ... die ZWS ein eine solche öffentliche Abgabe
das bedeutet: egal ob du einen Rechtsbehelf einlegst oder nicht; die Rechtsfolge des Bescheides tritt erstmal sofort ein. sprich: du musst die ZWS zahlen.
solltest du Widerspruch/Klage einreichen und gewinnen, wird dir das Geld erstattet.
da dies bei offensichtlichen Fehlern der Behörde ungerecht ist, kann man die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen. wird diesem Antrag ausdrücklich stattgegeben, gilt das oben gesagte: gezahlt werden muss erst ab Rechtskraft des Abgabenbescheides.
Verstanden>>
ZWST in Köln
AnkeO , Dienstag, 16.09.2008 (vor 6064 Tagen) @ Bjoern
Also der Bescheid ist ganz normal per Post gekommen, es war kein Einschreiben...
Das Schreiben ist vom 21.8. Also hab ich noch bis Sonntag bzw. Montag Zeit.
Nur hab ich noch nie eine Klage geschrieben und weiß auch gar ncht, ob es direkt was kostet zu klagen...
Zu dem was passiert wenn morgen die Entscheidung raus ist>>
Nach 3x lesen hab ich so einigermaßen alles verstanden...
Nur wie geh ich jetzt am besten vor>>
Danke für deine Geduld!
Gruß Anke
ZWST in Köln
Bjoern , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ AnkeO
Hallo,
das Datum, welches auf dem Schreiben steht, ist der 21.08. >>
naja - dann behauptest du einfach mal, dass du das Schreiben am 26.08. erhalten hast (die Behörde kann dir - wie gesagt - nicht das Gegenteil beweisen) ... folglich hättest du bis zum Ablauf des 26.09. Zeit für eine Klage.
heute entscheidet das BVerwG ... ich gehe davon aus, dass wir spätestens morgen wissen, wie es entschieden hat.
dann haste also noch 1 Woche Zeit, um zu entscheiden, was du nun tust
also: erstmal abwarten & Tee trinken
ZWST in Köln
AnkeO , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Bjoern
Hallo Björn!
So ich hab heut gut mitgezittert...
Bis jetzt siehts glaub ich nicht so gut aus oder>>
Na ja ich werd dann erstmal abwarten und Tee trinken!
Was mich etwas gewundert hat, es wird nur von Studenten gesprochen die einen Zweitwohnsitz in der Stadt haben, wo sie studieren.
Ich hab ja in Köln gearbeitet und bin jetzt erst Studentin.
Oder gilt es für alle, die ihren 1. Wohnsitz bei ihren Eltern gemeldet haben>>>
Zumindest haben die sich im Radio imer so ausgedrückt als wenn es nur für Studenten gilt!
Na ja...abwarten!
ZWST in Köln
AnkeO , Montag, 15.09.2008 (vor 6065 Tagen) @ Bjoern
Sorry aber jetzt versteh ich gar nichts mehr...
Also in meinem Schreiben steht, dass ich inerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen soll.
Nun gut jetzt kommt am 17.9. eine Entscheidung oder wie war das>>
Aber ich hab nur noch bis zum Wochenende Zeit bis die Frist abgelaufen ist und das Geld soll ich bis zum 24.9. zahlen..
Tut mir echt leid, aber das ist mir alles zu kompliziert...
Gruß Anke