ZWST Köln- 17.09.

nadine E. @, Montag, 15.09.2008 (vor 6404 Tagen)

Hallo,
primär geht die Frage an christian,da er den 17.9. angesprochen hat.
Habe nun auch einen Brief erhalten,und soll 05-07 nachzahlen,ist das urteil denn dann auch für diesen zeitraum rechtskräftig>Da 06 ja noch ein anderes Urteil galt.
Und ab wann kostet es für mich Geld wenn ich klage>
Danke schonmal

ZWST Köln- 17.09.

Bjoern @, Montag, 15.09.2008 (vor 6404 Tagen) @ nadine E.

Hallo,

die Gerichtskosten werden fällig, sobald die Klage eingereicht wird.

wenn das BVerwG am 17.09. entscheidet, dass es ohne innegehabte Erstwohnung keine Zweitwohnung und somit auch keine ZWS geben kann, so würde das grundsätzlich rückwirkend gelten.
einziger Unsicherheitsfaktor könnte sein, dass einige Kommunen sich nicht an den Leipziger Richterspruch halten. vor Gericht dürfte man allerdings gute Karten haben ...

also den 17.09. abwarten ... dann sind alle schlauer ;-)

ZWST Köln- 17.09.

Christian @, Montag, 15.09.2008 (vor 6403 Tagen) @ nadine E.

Hallo Nadine,
» Da 06 ja noch ein anderes Urteil galt.
Es gibt bisher (kann sich ja noch aendern:-() kein Urteil eines Bundesgerichts, dass etwas anderes besagt, als dass das Innehaben einer Erstwohnung Voraussetzung fuer das Innehaben einer Zweitwohnung ist.
Es gibt in Koeln allerdings viele Karnevalsvereine, denen das voellig egal ist.
Gruss
Christian