ZWST Köln- 17.09.
Hallo,
primär geht die Frage an christian,da er den 17.9. angesprochen hat.
Habe nun auch einen Brief erhalten,und soll 05-07 nachzahlen,ist das urteil denn dann auch für diesen zeitraum rechtskräftig>Da 06 ja noch ein anderes Urteil galt.
Und ab wann kostet es für mich Geld wenn ich klage>
Danke schonmal

) kein Urteil eines Bundesgerichts, dass etwas anderes besagt, als dass das Innehaben einer Erstwohnung Voraussetzung fuer das Innehaben einer Zweitwohnung ist.