zweitwohnungssteuer in hh als wg...

Bjoern @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 5672 Tagen) @ karu

Hallo,

wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du noch keinen Steuerbescheid ... du sollst vielmehr eine Steuererklärung abgeben. richtig>>

falls ja, würde ich an deiner Stelle erstmal abwarten, was das BVerwG heute entscheidet (es geht darum, ob die Haupt- bzw. Erstwohnung innegehabt werden muss, was beim elterlichen Kinderzimmer nicht der Fall ist). du unterliegst zwar in Hamburg nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern der Finanzgerichtsbarkeit ... aber das ist erstmal unwichtig.

fällt die Entscheidung für uns negativ aus, wirste um die ZWS nicht herumkommen

jedenfalls würde ich nach Bekanntwerden der Entscheidung den Mietvertrag, Untermietvertrag, Ausbildungsvertrag, BAB-Bescheid (sofern vorhanden) etc. nehmen und zum Steueramt fahren ... und dann sollen dich die Beamten mal richtig beraten, wie du was ausfüllen musst
außerdem hab ich irgendwie im Hinterkopf, dass man erst ab 18 ZWS zahlen muss (kann aber sein, dass dies nicht generell gilt ... vielleicht kann Christian dazu was sagen)


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