So eben ist die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes veröffentlicht worden. Sie entschieden unter anderen, daß die Erhebung der Steuer auch bei fehlenden Innehaben am Hauptwohnsitz prinzipiell gegen kein Bundesrecht verstoße. Auch verstoße es nicht gegen das Sozialstaatsprinzip, wenn man nicht pauschal Empfänger von Sozialleistungen (wie Ausbildungsförderung) von der Steuer befreit.
Mehr Details werden sicher dazu im Laufe des Tages und spätestens nach der schriftlichen Urteilsbegründung hier folgen. Dann wird man sicher das Urteil auch genau einordnen können.
Im Moment gibt es erst einmal im Internet lediglich die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zu lesen:
[link=http://www.bverwg.de/enid/9d.html>search_displayContainer=10681]Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen[/link]
(BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07,9 C 15.07, 9 C 17.07)
Presseschau
* [link=http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp>id=1941640]SZ[/link]
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Mr.X , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ René
Anscheinend haben sich zumindest in Rostock die Studenten durchgesetzt.
Aber ansonsten scheinen wir heute so schlau wie gestern zu sein.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
René
, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Mr.X
» Anscheinend haben sich zumindest in Rostock die Studenten durchgesetzt. Aber ansonsten scheinen wir heute so schlau wie gestern zu sein.
Nein. Die Stadt hat sich durchgesetzt. In Rostock bereits vor dem OVG Schwerin und wurde nun vom BVerwG bestätigt.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Bjoern , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ René
» » Anscheinend haben sich zumindest in Rostock die Studenten durchgesetzt.
» Aber ansonsten scheinen wir heute so schlau wie gestern zu sein.
» Nein. Die Stadt hat sich durchgesetzt. In Rostock bereits vor dem OVG
» Schwerin und wurde nun vom BVerwG bestätigt.
Sicher>>
die Urteile vorm OVG Meck-Pomm fielen alle zu Gunsten der Studenten aus ... allerdings hat dort der jeweilige Satzungsgeber hinsichtlich der Erstwohnung bestimmte Dinge vorgegeben.
aber warten wir erstmal die schriftliche Urteilsbegründung ab ... dann sehen wir weiter
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Rebell , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Bjoern
Nun soll irgend ein Bürger mal behaupten wir hätten eine unabhängige Justiz!
Dieses Urteil ist ein ganz klares Bekenntnis denn eine Hand die einen füttert in die beißt man nicht!
ES bleibt also nur noch die Konsequenz übrig: Auf die Politik muss der Druck erhöht werden um etwas zu erreichen.
In Bayern nun kurz vor der Landtagswahl sorgfältig auswählen!!!!! Es fällt auf, dass nur die FDP die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer in ihrem Wahlprogramm ausführlich bekundet!
Übrige Parteien - Fehlanzeige !
es grüßt alle Enttäuschten Rebell
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Mr.X , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Rebell
» Nun soll irgend ein Bürger mal behaupten wir hätten eine unabhängige Justiz!
Nur: Seit wann heisst unabhängige Justiz, dass der Bürger stets Recht bekommt>:no:
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Dennis , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Mr.X
» Nur: Seit wann heisst unabhängige Justiz, dass der Bürger stets Recht bekommt>:no:
Das heißt es sicher nicht und so hat das natürlich auch niemand gemeint. Allerdings ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat mit dem heutigen Tag schon schwerstens erschüttert worden und ich empfinde das Urteil des BVerwG vor dem Kontext des Grundgesetzes und den Wertvorstellungen, die dessen Väter damit verbunden haben als Widerlichkeit.
Es ist eine Sache was bspw. hier in Bayern abgeht, aber sowas seitens eines obersten Bundesgerichts...
Nebenbei bemerkt ist mir immer noch die Aussage unserer Bundeskanzlerin im Bundestag im Ohr, dass jeder unabhängig seiner Herkunft in diesem Land studieren können soll. Bitte wo lebt denn die Dame> Ist das Realitätsverlust im Endstadium>
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Christian , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Dennis
Immer wenn es um Grundsatzfragen der ZWSt geht, hat das BVerwG in der Vergangenheit versagt. Sollte es diesmal anders sein>
Fragt sich nur: Wer macht weiter>
Wenn ein Bundesgericht feststellt, dass Studenten, die eine Nebenwohnung nutzen, eine besondere wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit demonstrieren, kommen mir so meine Zweifel.
Na ja, warten wir die schriftliche Begruendung ab.
Gruss
Christian
News: das Urteil des BVerwG (Update)
leela , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Christian
Hallo!
Hab nur mal ganz schnell und kurz eine frage:
Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuerschuld Rechnung getragen werden könne.
was genau ist damit gemeint> wenn ich beweise, dass ich voll bafög abhängig war, dann hätte ich ne chance> auch wenn das urteil mehr als enttäuschend ist im moment
danke schon mal für die antworten!
lg
nadine
News: das Urteil des BVerwG (Update)
René
, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ leela
» was genau ist damit gemeint> wenn ich beweise, dass ich voll bafög abhängig war, dann hätte ich ne chance> auch wenn das urteil mehr als enttäuschend ist im moment
Die Gemeinde muß dir die Möglichkeit geben, einen Härtefallantrag zu stellen. In diesem Antrag mußt du erklären, warum du einer bist. Ein Härtefall bist du aber nicht durch den Bezug von Ausbildungsförderung, dann bist du ein Sozialfall.
Was konkret ein Härtefall ist, ist am Ende Einzelfallentscheidung. Da gibt es keine festen Definitionen. Denkbare Fälle wären bspw. wenn dir die Wohnung abbrennt, deine Hausratversicherung nicht zahlt oder nicht existiert und du von deinem Vermögen gerade mal ein Bett und einen Schrank dir leisten kannst. Oder wenn du an einer Krankheit leidest, deren Behandlung die Kassen nicht übernehmen und du für die Operation zurücklegst.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
leela , Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ René
hi,
danke erstmal für die "aufklärung"
da ich das geld definitiv nicht habe, um diese unsinnige steuer zu bezahlen, muss ich trotzdem irgendwie weiter machen, trotz dem urteil.
evtl gibts ja doch ne lücke...
grüsse
nadine
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Bjoern , Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ leela
der Hinweis auf den Bafög-Bezug hat konkret folgenden Hintergrund:
nach einem allgemeinen Grundsatz (abgeleitet vom Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG) ist es dem Staat nicht gestattet, jenes Einkommen, welches aus staatlichen Mitteln zur Existenzsicherung ausgereicht wird, mit einer direkten Steuer zu belegen.
direkte Steuern sind die Steuern, wo Steuerpflichtiger und Steuerschuldner identisch sind (also quasi das Gegenstück zur indirekten Steuer, wo die beiden nicht identisch sind ... Beispiel: Mehrwertsteuer). die ZWS ist eine direkte Steuer
deshalb hatte das FG Bremen im Jahr 2000 und das OVG Meck-Pomm 2007 geurteilt, dass bei Bafög-Empfängern keine ZWS gefordert werden könne, weil es gegen das Sozialstaatlichkeitsprinzip verstößt.
anscheinend sieht es das BVerwG anders (bzw. sieht diesen Verstoß als zulässige Pauschalierung zur Verwaltungsvereinfachung zu)
wenn ich mich recht erinnere, hat das OVG Meck-Pomm sogar einen Verstoß gegen Art. 3 GG gesehen, weil Bafög-Empfänger gleichheitssatzwidrig wirtschaftlich Leistungsfähigen (im Rahmen der ZWS) gleichgestellt werden
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Yvonne Winkler , Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Bjoern
Ich will nochmal betonen, dass es um Bafög nicht ging in der Verhandlung. Das wurde nur allgemein gestreift, was man machen könne, wenn...
nämlich Erlass beantragen
Da gegen den verweigerten Erlass niemand vorging, ist es nicht Gegenstand der Entscheidung.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Bjoern , Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Yvonne Winkler
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp>docid=266623&docClass=NEWS&site=Beck...
Das BVerwG führte aus, dass das Urteil des VG Düsseldorf gegen Bundesrecht verstoße. Der Begriff der Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2a GG fordere - entgegen der Ansicht des VG - für die Zweitwohnungssteuer nicht, dass der Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten Nutzung verfüge. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung sei ein besonderer, typischerweise über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand. Dieser erfordere gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mitteln und bringe in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Zu welchem Zweck eine solche Wohnung genutzt werde und wer sie finanziert, erachtete das BVerwG für unerheblich.
wenn dem tatsächlich so ist, dann muss nach der Definition des BVerfG (Gesetzeskraft!) die Erstwohnung nicht innegehabt werden. allerdings haben doch die Richter beim OVG Meck-Pomm sehr detailliert geschildert, weshalb das "neben der Hauptwohnung" so auszulegen sei, dass beide Wohnungen innegehabt werden müssen.
was gilt denn nun>>>
Allerdings seien die Länder und Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert, die Anforderungen an die «Erstwohnung» strenger auszugestalten, etwa indem sie die Steuerpflicht für die Zweitwohnung an eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung knüpften oder sowohl an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen stellten, so das BVerwG.
ok - das ist das, was ich bereits vermutet habe. wenn keine eigenständigen Wohnungsdefinitionen in der Satzung enthalten sind, sondern vielmehr nur auf das Melderecht verwiesen wird ... dann gehts gegen die Studenten
http://www.am-samstag.de/dbr/news_id2930_rostocks_oberbuergermeister_roland_methling_ur...
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zweitwohnungsteuer hat weitere Rechtssicherheit geschaffen, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling.
„Ich begrüße es sehr, dass ein so Richtung weisendes Urteil zu einem bundesweit diskutierten Thema aus unserer Hansestadt kommt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind nun klare Festlegungen getroffen. Wir werden das Urteil jetzt detailliert prüfen und dann unsere Satzung auch unter Bezug auf den Hochschulstandort Rostock entsprechend überarbeiten“, so der OB.
geht also eindeutig in die Richtung, dass Rostock vermutlich die Satzung ändern wird ...
[link]http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml>SID=281ea8b455b368dcf080c88a53034695&Param=DB-Beitrag&ID=974331[/link]
mal sehen, ob es tatsächlich so kommt ... oder ob man erstmal nur die aufgebrachten Studenten beruhigen will
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Yvonne Winkler , Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Bjoern
Was gilt denn nun>
Das hängt von der Satzung ab
Ich finde die Haltung des Gerichts auch wenig konsequent.
Sie haben sich am Gedanken orientiert, dass das Nutzen der Hauptwohnung bereits den Grundbedarf Wohnen abdeckt.
Ich frage mich nur, wie sie es handhaben, wenn derjenige, der mit Hauptwohnung gemeldet ist, dies nur tut, um eine fixe Meldeadresse zu haben, dort aber überhaupt nicht wohnt.
Da wird der Gesetzeszweck des Melderechts mit dem des Steuerrechts vermischt, dass es eine wahre Pracht ist.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Christian , Montag, 22.09.2008 (vor 6057 Tagen) @ Yvonne Winkler
In der Pressemitteilung des BVerwG finden sich die Sätze:
"Das Innehaben einer - weiteren - Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung sei ein besonderer, typischerweise über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordere und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringe. Zu welchem Zweck eine solche Wohnung genutzt werde und wer sie finanziere, sei unerheblich. Im Rahmen der im Steuerrecht zulässigen Typisierung komme es nicht darauf an, ob im Einzelfall Leistungsfähigkeit gegeben sei. Auch dürfe an die melderechtlichen Verhältnisse angeknüpft werden. Sei der Steuerpflichtige mit einer Hauptwohnung und einer Nebenwohnung gemeldet, indiziere dies, dass er mit der Hauptwohnung seine allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedige.“
Falls sich das im Urteil wirklich so wieder findet, verstehe ich die Freude der Städter nicht. Auch hieraus ergibt sich nichts anderes, als dass Neben- und Hauptwohnung innegehabt werden müssen – was das mit der Befriedigung „allgemeiner Wohnbedürfnisse“ zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Aber das Geschwurbel mit den „allgemeinen Wohnbedürfnissen“ finde ich Klasse. Wenn jeder zusätzliche Aufwand, der über die Befriedigung des „allgemeinen Wohnbedürfnisses“ – das ja wohl im Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen bestehen soll, hinausgeht, ergeben sich für die Kommunen nahezu unerschöpfliche Steuerquellen. Oder sind gelten die so definierten „allgemeinen Wohnbedürfnisse“ nur für Auswärtige>
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat, nach Auffassung des BVerwG zu Recht, festgestellt:
„Rechtsgrundlage des angefochtenen Zweitwohnungsteuerbescheides ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Neubrandenburg vom 21. Dezember 2004.
Diese steht zwar in ihrer vom Senat zugrunde gelegten Auslegung in Einklang mit höherrangigem Recht bzw. ist wirksam, soweit es um die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M- V im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale der "Wohnung" (dazu unter 1.) und des "Innehabens" derselben (dazu unter 2.) geht. Die Rechtsanwendung in Gestalt der angefochtenen Bescheide ist jedoch nach Maßgabe der entsprechend vom Senat ausgelegten Satzung bzw. dieser Tatbestandsvoraussetzungen der Steuererhebung im vorliegenden Fall rechtswidrig. Zudem stehen Art. 105 Abs. 2a Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 GG einer zweitwohnungsteuerrechtlichen Behandlung des typischen "Kinderzimmers" bzw. der Beibehaltung eines Zimmers in der elterlichen Wohnung durch das Kind als Innehabung einer Erstwohnung und als tatbestandsmäßiger Steuergegenstand entgegen (dazu unter 3.).“Vermutlich ist da in der Pressemitteilung ein Fehler unterlaufen, wenn da steht „das Oberverwaltungsgericht hat unabhängig von bundesrechtlichen Vorgaben die Satzung der Stadt Rostock so ausgelegt“. Es sollte wohl heißen: „… hat in Übereinstimmung mit bundesrechtlichen Vorgaben …“. Denn im Unterschied zum BVerwG (>) halte ich Art. 105 Abs. 2a Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 GG für Bundes- und nicht für Landesrecht.
Nun sind Pressemitteilungen des BVerG nach eigener Feststellung ja für den juristischen Laien geschrieben, der keine Ahnung von den richtigen Begriffen hat. Warten wir also geduldig ab, was die Berichterstatterin des Senats zu Papier bringt und als Urteil herausgibt.
Gruß
Christian
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Bjoern , Dienstag, 23.09.2008 (vor 6057 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
zu deinem ersten Gedanken:
die Argumentation des BVerwG kennen wir doch schon von anderen (Meier/Juhre etc.) ... Steuergegenstand ist das Innehaben der Zweitwohnung ... Innehaben der Erstwohnung ist nicht erforderlich, hier reicht ein "Haben" aus ... dieses Haben wird durch die Meldung mit Nebenwohnung belegt (wenn ich keine Hauptwohnung habe, kann ich mich auch nicht mit Nebenwohnung melden)
wenn man das alles unter diesem Gesichtspunkt liest, ergibt es zumindest erstmal einen Sinn. ob dies rechtlich haltbar ist, wird sich zeigen (ich bin wie du weiterhin der Meinung, dass es nicht rechtmäßig ist, ohne innegehabte Erstwohnung eine ZWS zu fordern)
und zum 2. Gedanken:
wie sich das BVerwG zu dem Rostocker Urteil äußert, wissen wir erst, wenn es uns schriftlich vorliegt ...
im Übrigen ist Art. 105 GG Verfassungsrecht - also noch etwas mehr als Bundesrecht. und über die Verfassung hat bekanntlich Karlsruhe das Auslegungsmonopol
also abwarten ... Rotwein trinken ... und auf das schriftliche Urteil aus Leipzig warten
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Christian , Dienstag, 23.09.2008 (vor 6057 Tagen) @ Bjoern
Hallo Bjoern,
falls die Pressemeldung stimmt (was bei BVerwG natürlich nicht der Fall sein muss) hat das BVerwG die Rostocker Revisionsanträge zurückgewiesen. Das kann nur der Fall sein, wenn damit die Urteile des OVG bestätigt werden sollen.
» im Übrigen ist Art. 105 GG Verfassungsrecht - also noch etwas mehr als
» Bundesrecht. und über die Verfassung hat bekanntlich Karlsruhe das
» Auslegungsmonopol
Das hat ja schon "ausgelegt". Eben deswegen brauche ich nicht zu warten, die Fristen laufen schließlich weiter. Rotweine trinke ich trotzdem, dazu muss ich auch nicht warten. Schon gar nicht auf ein Urteil von Leipzig.
Gruß
Christian
News: das Urteil des BVerwG (Update)
René
, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6061 Tagen) @ Bjoern
Mal ne andere Denke dazu: wenn jetzt jeder Studi ZWS zahlen müßte, steigt der Grundbedarf. Sozialsicherungsgesetze orientieren sich ja am Grundbedarf, werden also - mittelfristig - wieder an die Realität angepaßt. Auf kurz oder lang mit vielen indirekten Abhängigkeiten käme so pi mal Daumen wieder ein Nullsummenspiel raus.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Dennis , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Dennis
Aus der aktuellen Berichterstattung mal ein bemerkenswerter Artikel der Augsburger Allgemeinen, in der ein bayr. Landtagsabgeordneter Gewissensbisse darüber äußert, was er mit seiner Stimmabgabe über die Zweitwohnungssteuer in Bayern angerichtet hat. Dies unter der Überschrift "Zweitwohnungen: Die Steuer liegt der CSU im Magen":
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Politik/Artikel,-Zweitwohnungen-Di...
Nunja, in wie weit diese Erkenntnis unter dem Eindruck bevorstehender Wahlen in Bayern zu Stande gekommen ist, kann man natürlich nicht sagen, aber da man nicht immer davon ausgehen kann, dass Politiker nur Schlechtes im Schilde führen, würde ich im Zweifel für den Angeklagten plädieren, immerhin gesteht er ja seinen Fehler ein.
Da dies jedoch all jenen nicht mehr hilft, die bereits abkassiert werden und da die Städte und Regierungen im Gegensatz zu hier im Zweifel gegen den Betroffenen entscheiden, wird mich das persönlich bei den bayrischen Landtagswahlen schon schwerstens in der Stimmabgabe beeinflussen. (Das Gesetz ist im Land Bayern durch die CSU zu Stande gekommen und Nürnberg ist SPD-regiert...)
In diesem Sinne: Mahlzeit an Beckstein, Maget & Co KG! Die Rechnung kommt sofort...
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Rebell , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Dennis
» In diesem Sinne: Mahlzeit an Beckstein, Maget & Co KG! Die Rechnung kommt sofort...
Es braucht sich doch niemand von der CSU wundern, wenn man mit den Bürgern und auch den Investoren die wesentlich zum Aufschwung der Tourismusgemeinden beigetragen haben,mit solchen Abzockmethoden vergrault und Verrtauen missbraucht, sich mit der Zeit eine gereizte Stimmung aufkommt. Wahltag ist zugleich Zahltag, man wollte doch mit der stümnperhaften Regelung in erster Linie Studenten mit ins Boot für die Landtagswahl locken, durch die Monsterregelung sind nun auch noch die Betroffenen Kommunen mit diesem Reizthema zusätzlich konfrontiert. Am 28.9.2008 trägt nun die CSU alleine die Verantwortung insbesondere Matador Dr. Günther Beckstein hat doch die Fehlentscheidung durchgedrückt im Jahre 2004 als zuständiger Innenminister, obwohl ihn einige seiner CSU-"Mitstreiter" dringlich abgeraten hatten. Herr Meißner von der Front sieht die Sache mit ganz anderen Augen und weiss weshalb "Bauchschmerzen". Es ist inzwischen landesweit bekannt,dass die Besitzer von Ferienwohnungen ehemals die treuesten Gäste und CSU- Wähler waren.Aber das Fass ist am Überlaaufen! Zum Leid der CSU hat nun doch die FDP als einzige Partei im Freistaat die Aufhebung von Bagatellsteuern, dazu zählt auch die Zweitwohnungssteuer voll,in deren Wahlprogramm.Viele Zweitwohnungsbesitzer und Betroffene von der Besteuerung,sind inzwischen ziemlich gut organisiert und machen keinen Hehl daraus der CSU einen Denkzettel zu verpassen!
News: das Urteil des BVerwG (Update)
René
, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6062 Tagen) @ Rebell
» Viele Zweitwohnungsbesitzer und Betroffene von der Besteuerung,sind inzwischen ziemlich gut organisiert und machen keinen Hehl daraus der CSU einen Denkzettel zu verpassen!
Ich glaube nicht, daß durch so etwas unbedeutendes wie die Zweitwohnungsteuer eine Wahl entschieden wird. Da dürften die Sozialgesetze wesentlich bedeutender sein...
News: das Urteil des BVerwG (Update)
René
, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Bjoern
» Sicher>>
» die Urteile vorm OVG Meck-Pomm fielen alle zu Gunsten der Studenten aus ... allerdings hat dort der jeweilige Satzungsgeber hinsichtlich der Erstwohnung bestimmte Dinge vorgegeben.
» aber warten wir erstmal die schriftliche Urteilsbegründung ab ... dann sehen wir weiter
Die einzige Quelle im Moment ist die Pressemeldung.
Ich sehe aber gerade einen Denkfehler: es fehlt hier auf unserer Seite das Urteil des OVG MeckPomm. Ich hatte jetzt vom VG Schwerin geschlossen. Vielleicht kann dazu jemand was sagen (würde ich in die Urteilssammlung zu Rostock gerne aufnehmen).
Ansonsten habe ich den Eintrag erst einmal neutraler gefaßt.
News: das Urteil des BVerwG (Update)
Mr.X , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ René
» » Sicher>>
» » die Urteile vorm OVG Meck-Pomm fielen alle zu Gunsten der Studenten aus
» ... allerdings hat dort der jeweilige Satzungsgeber hinsichtlich der
» Erstwohnung bestimmte Dinge vorgegeben.
» » aber warten wir erstmal die schriftliche Urteilsbegründung ab ... dann
» sehen wir weiter
»
» Die einzige Quelle im Moment ist die Pressemeldung.
Eben! und in der heisst es: "Mit ihren Klagen gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer an ihren Studienorten Wuppertal bzw. Rostock hatten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bzw. dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erfolg."
Und diese Entscheidungen des OVG Meck-Pomm wurden bestätigt.
Ansonsten denke auch ich, dass hier irgendwann das BVerfG gefordert sein wird. Vielleicht traut sich das VG Düsseldorf ja erneut und macht einen Vorlagenbeschluss für Karlsruhe. Ansonsten wird es ja noch Jahre dauern, da hinzukommen.
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 17.09.2008
Barla , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ René
Nun ist die Entscheidung beim BVerwg gefallen.
Wenn ich die Urteilsverkündung richtig verstanden habe, dann sind die Urteile enttäuschend, weil weiterhin keine Klarheit besteht, jedes Land kann so weitermachen wie bisher.
Jeder Student, der aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht ausreichend darüber informiert ist, und zufällig in einem Bundesland studiert, in dem die ZwSt von Studenten verlangt wird, die nur ein Zimmer bei ihren Eltern haben, kann nein muss von seinen paar Kröten eine Steuer zahlen, die ja wohl aus Wirtschaftswunder-Denken als Luxussteuer entstanden ist.
Studieren können allerdings deutsche Studenten auch fast nur noch, wenn sie entsprechend zahlungskräftige Eltern haben, dann können diese natürlich auch die läppische Steuer gleich mitbezahlen.
Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 17.09.2008
Bjoern , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Barla
ich denke eher, dass die Kommunen ihre Satzungen dahingehend ändern werden, dass an die Erstwohnung keinerlei Anforderungen mehr geknüpft werden (es genügt, dass es melderechtlich eine Hauptwohnung ist) ... und können damit weiter abkassieren
[Diskussion]Urteil des BVerwG am 17.09.2008
Dennis , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ René
Hallo,
ich denke, dass die Veröffentlichung des Urteils heftiges Kopfschütteln bei vielen hier auslöst und ich denke, dass es viel Diskussionsbedarf gibt, daher mal dieser Thread.
Ich persönlich habe heute sehnlichst auf eine positive Entscheidung des BVerwG gehofft, da für mich das ganze mittlerweile zu einer Horrorveranstaltung mutiert ist und ich auf eine Klarstellung gehofft habe.
Ich persönlich bin zur Zweitwohnsitzsteuer in Nürnberg veranlagt worden. Gleiche Situation wie in den positiven Urteilen der anderen Länder. Nach Ansicht in Nürnberg verweist man jedoch darauf, dass die positiven Urteile in Bayern keine Bestandskraft hätten und es wurde ein Steuerbescheid erlassen, gegen den ich vor ca. 1 Jahr Widerspruch eingelegt habe. Nun liegt der Widerspruch bei der Regierung von Mittelfranken ohne das ich je wieder etwas gehört habe. Die haben den wohl bis heute "auf Eis" geschoben. Nach dem Urteil beginnt der ganze Blödsinn wohl wieder von vorn, zumal ein Zurückweisen des Widerspruchs in Bayern kostenpflichtig ist und für mich das Ganze damit wohl noch teurer kommt als ohnehin schon.
Mir ist gelinde gesagt zum Heulen zumute. Der ganze Streß und die endlosen Briefe zermürben einen auf Dauer ziemlich. Ich hatte gehofft der ganze Spuk sei heute vorrüber...
Was bedeutet das Ganze nun> Kann man dagegen noch was machen>
[Diskussion]Urteil des BVerwG am 17.09.2008
Bjoern , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen) @ Dennis
Hallo,
irgendwie erinnert mich das spontan an 2000. damals hatte das BVerwG auch nicht den Arsch in der Hose, um die ZWS zu kippen. das geschah erst 5 Jahre später durch Karlsruhe ...
irgendwie spricht hier auch einiges für Art. 3 (rechtswidrige Gleichsetzung von Steuerpflichtigen, die eine Erstwohnung innehaben ... mit solchen, die keine Erstwohnung innehaben) ... mal schauen ob es da noch was gibt
ansonsten sollten wir erstmal die Urteilsbegründung abwarten ... und dann lohnt die Diskussion
[Diskussion]Urteil des BVerwG am 17.09.2008
Dennis , Mittwoch, 24.09.2008 (vor 6056 Tagen) @ Dennis
» Nun liegt der Widerspruch bei der Regierung von Mittelfranken ohne das ich je
» wieder etwas gehört habe. Die haben den wohl bis heute "auf Eis"
» geschoben. Nach dem Urteil beginnt der ganze Blödsinn wohl wieder von
» vorn, zumal ein Zurückweisen des Widerspruchs in Bayern kostenpflichtig
» ist und für mich das Ganze damit wohl noch teurer kommt als ohnehin
» schon.
Jawohl, keine 5 Tage hat die Regierung von Mittelfranken nach dem Urteil gebraucht, um meinen Widerspruch jetzt zurückzuweisen. Der Bescheid war heute in der Post und sie schreiben, dass Sie nicht mal die genaue Urteilsbegründung des BVerwG abgewartet haben.
Jetzt geht´s wohl auf den langen Klageweg. Liegt die Urteilsbegründung aus Leipzig schon vor>>>
[Diskussion]Urteil des BVerwG am 17.09.2008
Christian , Mittwoch, 24.09.2008 (vor 6056 Tagen) @ Dennis
Hallo Dennis,
die Urteilsbegründung aus Leipzig liegt noch nicht vor. Weder im Internet beim BVerwG selbst, noch bei der Stadt Wuppertal, noch bei der Revisionsbeklagten noch beim VG Düsseldorf. Ich befürchte, es wird noch einige Zeit dauern, denn die Berichterstatterin ist völlig überarbeitet.
So oder so, es bleibt Dir nur der Klageweg, oder die Abschreibung aller bisher entstandenen Kosten, inklusive der gezahlten/noch zu zahlenden Zweitwohnungsteuer.
Die Klage kannst Du getrost auf meinen „Tipp Nr. 1 gegen Zweitwohnungsteuersatzungen die an das Melderecht anknüpfen“ aufbauen. Der stimmt, unabhängig von der Leipziger Urteilsbegründung. Allenfalls könnte man noch ein paar Artikel mehr aus dem GG anführen. Durchsetzen wird der Tipp sich in BY allerdings kaum – insofern kann der Klageweg recht lang werden. Es wird sowieso zunehmend zu einem Grundsatzstreit.
Gruß
Christian