Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier
Hallo @ all
Ich fange im Oktober an in Trier zu studieren. Wie ich erfahren musste liegt die Zweitwohnsitzsteuer da ja bei 10 % der Kaltmiete im Jahr.
Die Wohnung die ich dort beziehen werde, gehört aber meinen Eltern, dementsprechend muss ich keine Kaltmiete und dementsprechend auch keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Oder ist das anders>
Ist mir eigentlich egal wo ich Erst- und Zweitwohnsitz habe, aber aus patriotistischen wollte ich eigentlich meine Heimat-Stadt als Erstwohnsitz behalten.
Danke im vorraus für eure Mithilfe......
Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier
Hallo,
patriotische Gruende zaehlen in DEU recht wenig und im Melderecht ueberhaupt nicht.
Nach den Vorgaben des BVerfG handelt sich zwar eindeutig um eine Zweitwohnung, aber diese Vorgaben gelten in Trier nicht.
Wenn Du also eine Wohnung beziehst, die Deinen Eltern gehoert, muessen diese keine Zweitwohnugsteuer (mehr) bezahlen, sofern Du Dich dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anmeldest, egal ob Du Inhaber der Wohnung bist oder nicht.
Abgesehen davon ist die Trierer Satzung mit ihren Normen natuerlich nicht geeignet, um eine oertliche Aufwandsteuer zu erheben (so BVerwG mit seinem juengsten Urteil vom 17.09.). Sie ist verfassungswidrig.
Gruss
Christian
Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier
Hallo
melderechtlich ist dort deine Erstwohnung, wo du dich überwiegend aufhälst. sollte das am Studienort sein, so kann dort keine ZWS anfallen
und deine Rechnung "keine Miete, also auch keine Steuer" hat folgenden Haken:
[blockquote]Statt des Betrages nach Abs. 1 gilt als jährliche Nettokaltmiete für solche Wohnungen, die eigen genutzt, ungenutzt, zum Gebrauch durch Dritte unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete überlassen sind, die Mittlere Nettomiete (Mittelwert) für vergleichbaren (Standard-) Wohnraum laut jeweils gültigem Mietspiegel der Stadt Trier zu Beginn des Ermittlungszeitraumes.[/blockquote]
[quelle](vgl. § 5 (3) des ZWS-Satzung der Stadt Trier)[/quelle]
also selbst wenn du keine Miete zahlst, müsstest du im Falle einer Meldung mit Nebenwohnung in Trier eine ZWS zahlen; als Bemessungsgrundlage würde die Stadt Trier eine ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen
inwieweit das alles korrekt wäre, kann ich (noch) nicht beurteilen