Zweitwohnung in DD

René ⌂ @, Sonntag, 21.09.2008 (vor 5547 Tagen) @ SebK

Die Meldefrage hängt definitiv nicht von Versicherungen ab (Vielleicht kann man es bei einem politischen Mandat noch glaubhaft überzeugen). Ansonsten scheint es in Dresden üblich zu sein, Studenten ohne Weiteres den Nebenwohnsitz zu gewähren, Auszubildenden aber nicht (meine persönliche Erfahrung).

Wenn die Stadt sich querstellt und man unbedingt diese Konstellation bevorzugt, dann sollte man einen Nachweis einreichen, aus dem deine geplanten Zeiten im Noch-Unesco-Elbtal bzw. in MV sind. Diese Liste sollte nicht mit dem Ausbildungsprogramm in Konflikt stehen, aber unterm Strich auch sagen, daß du öfters in MV bist.

Beachte allerdings, daß in Dresden 10% ZWS gibt. Auch wenn die Studenten sich in den vergangenen Jahren positiv gegen die Stadt wehren konnten - nach dem neuen Urteil von Mittwoch (siehe hier ausführlich) sind Satzungsänderungen nicht ausgeschlossen

Was die Angst vor Ummeldungen angeht: den meisten Gesellschaften/Versicherungen ist es egal, welche Anschrift du angibst (Hauptsache, sie erreichen dich). Bei der Hausratversicherung mußt du in jedem Fall deine Dresdner Anschrift übermitteln. Und wenn das Auto noch über die Eltern läuft, ändert sich auch nichts (ansonsten muß das Auto mit umgemeldet werden).

Siehe ansonsten auch: [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=hauptwohnung]Haupt- und Nebenwohnung[/link]


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