Tipp 1 gegen Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen

Christian @, Montag, 22.09.2008 (vor 6209 Tagen)

Für Widersprüche/Klagen gegen Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, empfehle ich bei Betrachtung des Brauchtums der deutschen Stämme die knappe Formulierung:
„Mit Ihrer Satzung, zu deren Erlass Ihnen die verfassungs-, bundes- und landesrechtliche Ermächtigung fehlt, erheben Sie keine zulässige örtliche Aufwandsteuer nach den bundesrechtlichen Vorgaben des BVerfG. Ihr Satzung verstößt gegen Art. 3 Abs 1., Art. 6 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 2a.“
Gruß
Christian


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