Zweitwohnsitzsteuer Köln

nadine E. @, Mittwoch, 24.09.2008 (vor 6159 Tagen)

Hallo,
ich verstehe jetzt gar nichts mehr.
Gilt denn jetzt immer noch,dass eine Zweitwohnung nur besteuert werden darf,wenn man auch eine Erstwohnung innehat>
Und das nicht zahlen der Steuer aus beruflichen Gründen,bezieht sich das auch auf ledige Personen>


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