Dumme Frage

Tilly @, Freitag, 26.09.2008 (vor 6101 Tagen)

An alle – vorzugsweise Rechtskundige,
mal eine dumme (= nicht besonders wichtige) Frage.
Ich beziehe im Amt fast täglich Prügel, weil ich mich mit dem generischen Maskulinum im Deutschen fürchterlich schwer tue. Ohne böse Absicht verwende ich es immer wieder und werde dann belehrt, dass ich im Schriftverkehr Personenbezeichnungen gleichberechtigt in ihrer weiblichen und männlichen Sprachform zu verwenden habe, wenn sich keine geschlechtsneutrale finden lässt.
Nun steht in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: „Sei der Steuerpflichtige mit einer Hauptwohnung und einer Nebenwohnung gemeldet, indiziere dies, dass er mit der Hauptwohnung seine allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedige“.
Wenn ich das so schreiben täte, bekäme ich von meinem Amtsleiter eine Abmahnung, wenn damit Frauen und Männer gemeint sein sollen.
Deswegen die Frage:
Gelten Gleichstellungsgesetze auch für Bundesgerichte> Oder soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass nur Männer ihre allgemeinen Wohn-bedürfnisse mit einem umschlossenen Raum, den sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen, befriedigen können. Wäre in meinen Augen sogar folgerichtig, denn man darf wohl davon ausgehen, dass Frauen damit nicht zu befriedigen wären.
Gruß
J. T. Tilly

Dumme Frage

Christian @, Freitag, 26.09.2008 (vor 6101 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly,
Scherzkeks.
Pressemitteilungen des BVerwG richten sich nicht nur an die juristische Fachöffentlichkeit sondern auch an Personen, denen rechtliche Fachbegriffe nicht geläufig sind. Im Interesse der Nachvollziehbarkeit des Textes für diesen Personenkreis ist die Pressestelle bestrebt, soweit wie möglich Fachtermini zu vermeiden. Die Darstellung ist folglich Ausdruck des Anliegens, den Text auch für juristische Laien verständlich zu gestalten.
Denn Hand aufs Herz, welcher Person, der rechtliche Fachbegriffe nicht geläufig sind, würde „Studierende“ verstehen.
Das Bestreben, soweit wie möglich Fachtermini zu vermeiden, geht doch schon aus der Überschrift hervor „Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen“. Nach meiner Vorstellung wurde die Steuer bisher immer VON Studierenden und nicht FÜR sie erhoben.
Alles klar>
Gruß
Christian

Dumme Frage

Yvonne Winkler @, Samstag, 27.09.2008 (vor 6100 Tagen) @ Christian

Hallo Tilly und Christian,

wenn wir uns über den Gebrauch der deutschen Sprache auslassen wollen, kann man sich ebenfalls überlegen, was es mit dem Studierenden überhaupt auf sich haben soll.

Was ist ein Studierender>
Ein Student, der gerade dabei ist, zu studieren, wie der Begriff nahe legt>

Der Studierende ist eine Chimäre der deutschen Sprache.

Gruß Yvonne

(im Klugscheißermodus)

Dumme Frage

Christian @, Samstag, 27.09.2008 (vor 6100 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

» (im Klugscheißermodus)
Das kann ich auch. Mit "Studierende" werden Studentinnen und Studenten (falsch wäre: Student/-in oder noch schlimmer StudentIn) bezeichnet, die gerade dabei sind, zu studieren - für Linksrheinische: am Studieren sind.
In meinen Augen ist das Wort daher weniger eine Chimäre der deutschen Sprache, sodern die deutsche Sprache Opfer der hemmungslosen Regelungswut angeblich politisch korrekt denkender Bedenkenträger, von denen es ja eine Menge gibt.

Lenkt aber von dem aufgeworfenen Problem ab - müssen nun nur Studenten oder auch Studentinnen für die Nebenwohnung Zweitwohnungsteuer berappen oder erhalten sie diese von der Stadt>

Gruß

Christian

Warnung: Ernst nehmen muss man das alles nicht.

Dumme Frage

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 6097 Tagen) @ Tilly

» Wenn ich das so schreiben täte, bekäme ich von meinem Amtsleiter eine Abmahnung, wenn damit Frauen und Männer gemeint sein sollen.

Ich halte ehrlich gesagt solche Schreibweisen, in denen man bis auf´s Kleinste Männer und Frauen unterscheidet, eher kontroproduktiv: die Lesefähigkeit geht damit verloren, wenn jeder dritte Wortbestandteil wiederholt wird. Das liest sich genauso wie Doktorarbeiten, deren Ersteller nicht so viel von Fußnoten halten.

Dann lieber eine Präambel schreiben, in der man darauf hinweist, daß sämtliche Formulierungen für beide Geschlechter gelten. Aber wozu eigentlich> Denn das sichert uns ja das Grundgesetz bereits zu. Als Wirtschaftsinformatiker frage ich mich dabei: wozu eigentlich diese Redundanz>

Dumme Frage

Alfred @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 6097 Tagen) @ René

In NRW stellt sich die Frage nicht. Da hat man eigentlich keine Wahl.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 9. November 1999) legt in § 4 „Sprache“ fest:
„Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Im dienstlichen Schriftverkehr ist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden."
Wer das lesen/verstehen soll ist egal. Gesetz ist Gesetz - Wanderer kommst Du nach Wuppertal, sehe uns schreiben, wie das Gesetz es befiehlt.