Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

ames @, Samstag, 27.09.2008 (vor 6156 Tagen)

Hallo zusammen.
Ich habe mir eben ein Paar Einträge über dieses Thema durchgelesen, aber ich bin noch ein wenig verwirrt. Wie ich das jetzt verstanden habe, müssen Studenten, auch Bafög-Empfänger, diese Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Ich werde während meines Studiums in Dortmund leben, aber am Wochenende und in den Ferien in Duisburg bei meinen Eltern bleiben. Also werde ich wohl eine längere Zeit zu Hause verbringen als in Dortmund. Aber um die Zweitwohnsitzsteuer nicht bezahlen zu müssen, könnte ich Dortmund als meinen Hauptwohnsitz melden, wäre das dann aber nicht gelogen> Klar, ich könnte auch Duisburg als Zweitwohnsitz haben, dann müsste ich doch aber wieder Steuern zahlen oder nicht> Wäre also dasselbe nur umgekehrt und vielleicht sogar teurer da die Miete von unserem Haus höher ist. Liege ich damit falsch>
Danke schonmal im Voraus.

Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ ames

Hallo,
auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Das Melderecht ist kein Institut zur Hinterziehung der Zweitwohnungsteuer.
Wo Du Dich wann und wie zu melden hast, geht aus dem Melderecht klar hervor und ist Ausdruck Deiner persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse, die unter anderem auch durch Art. 11 Abs. 1 GG (Freizügigkeit) ein garantiertes Grundrecht sind.
So wie Du das schilderst, steht für Dich allein die Meldung mit Nebenwohnung in Dortmund im Einklang mit dem Melderecht.
Duisburg erhebt nach meiner Kenntnis derzeit noch keine so genannte Zweitwohnungsteuer. Wenn Du also Deine Wohn- und Lebensverhältnisse ändern willst, um keine ZWSt zahlen zu müssen, musst Du Dich vorwiegend in Dortmund aufhalten und kannst Dich dann dort mit Hauptwohnung melden. Solltest Du Dich gar entschließen, bei Deinen Eltern in Duisburg auszuziehen und Dich dort nur noch besuchsweise aufzuhalten, musst Du Dich mit alleiniger Wohnung in Dortmund melden.
Du kannst natürlich auch bei der Anmeldung einfach behaupten, Dich vorwiegend in Dortmund aufhalten zu wollen. Das wäre in Deinem Fall zwar gelogen, aber Du hast nichts zu befürchten, denn diese Behauptung ist in Deinem Fall genau so plausibel wie das Gegenteil und somit nicht nachprüfbar. Mit der Lüge leben> Viele können es, und die Stadt Dortmund setzt darauf, denn das spült viel mehr Geld in Ihre Kassen als die schäbige Zweitwohnungsteuer es je könnte. Dass auf diese Weise der Stadt Duisburg Geld, das ihr zusteht, verloren geht, belastet das „Dortmunder Gewissen“ nicht im geringsten – denn eine juristische Person hat schon per Definition keine Gewissen; sie handelt immer gewissenlos.
Davon abgesehen: Die Dortmunder Zweitwohnungsteuersatzung ist auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Denn mit dieser Satzung wird keine zulässige örtliche Aufwandsteuer erhoben. Das sieht die Stadtverwaltung allerdings anders und deswegen wird jeder, der zu seinem Recht kommen will vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen. Wenn Du das nicht willst, musst Du eben lügen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

ames @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ Christian

Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde mal beim Dortmunder Amt anrufen und nachfragen wie das ist, wenn man Bafög empfängt und nur einen Zimmer im Elternhaus hat. Man kann ja wohl kaum behaupten, dass ich wohlhabend genug sei um diese Steuer bezahlen zu müssen, oder was auch immer deren Grund ist..

Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ ames

Die Frage kannst du Dir sparen. Nach Auffassung des BVerwG bist Du mit Deiner Nebenwohnung wirtschaftlich leistungsfähig, weil Du typischerweise Dein "allgemeines Wohnbedürfnis" (was immer das auch sein mag) mit der melderechtlichen Hauptwohnung bei Deinen Eltern befriedigst. Wohlhabend musst Du nicht - muss keiner sein -, um eine Steuer zu zahlen. Eher gilt schon der Grundsatz: Je wohlhabender, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, Steuern zahlen zu müssen. Wenn man nicht zu dumm ist, und sich erwischen lässt (das nennt man dann "zumwinkeln").
Gruß
Christian

Fragen zur Zweitwohnsitzsteuer

ames @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ Christian

Ohje. Dann kann ich schonmal berechnen wieviel ich zahlen müsste. Wenn meine Kaltmiete 88€ beträgt, müsste ich bei 12% Steuer im Jahr 126€ zahlen. Das sind 10€ im Monat. 630€ in 5 Jahren. Tut weh aber ich werde wohl damit leben müssen. :-|

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Christian @, Sonntag, 28.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ ames

Du musst nicht damit leben - Du kannst Dich dagegen wehren. Ob mit Erfolg kann keiner garantieren, aber der Misserfolg ist auch nicht vorherbestimmt.
Die Dortmunder Satzung ist und bleibt verfassungswidrig - die sogar ganz besonders.
Gruß
Christian