Wohnheime befreit?
Raik, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen)
Hallo,
ich wohne in einem Wohnheim in Dresden und habe gehört, dass Wohnheimbewohner mit Zweitwohnsitz in DD keine ZWS bezahlen sollen, ist das richtig>
Vielen Dank für Eure Antworten und nen großes Lob an René.
Raik
Wohnheime befreit?
Matthias (ein anderer), Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Raik
Die Antwort findest du in dem Hinweisblatt von Herrn Weihermüller
Wenn ich das richtig interpretiert habe, müssen alle in Wohnheimen mit abgetrennten Wohnungen (also die sanierten WH)zahlen und in Wohnheimen mit Küche und Bad auf dem Flur (also die unsanierten) nicht.
Wohnheime befreit?
René , Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Raik
» ich wohne in einem Wohnheim in Dresden und habe gehört, dass Wohnheimbewohner mit Zweitwohnsitz in DD keine ZWS bezahlen sollen, ist das richtig>
eine etwas unglücklich-gewählte Formulierung im Dresdner Newsletter brachte mich auch dazu, bei der Stadt noch einmal nachzuhaken. Gemeint war dabei die klassische Vorstellung eines Wohnheimes (also riesige Gänge mit tausenden Zimmern, und irgendwo am Ende ist dann mal das Bad und die Küche, z.B. Fritz-Löffler-Straße 16). Die moderneren Wohnheime sind in der Regel WG-artig mit abgeschlossenen Bereich - die sind steuerpflichtig.
Wohnheime befreit?
Tudor , Montag, 30.01.2006 (vor 6905 Tagen) @ René
Naja, hab heute nach einem Hinweis in der CAZ 'ne Gesetzeslücke gefunden:
aus der sächsischen Bauordnung:
"§ 40 Wasserversorgungsanlagen
...
(2) Jede Wohnung muß einen eigenen Wasserzähler haben; dies gilt auch für Wohnungen in bestehenden Gebäuden, wenn die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."
Eine Wasseruhr haben aber die wenigsten Wohnheim-WGs, auch die nicht, die laut StuWe für ZWS-relevant entschieden wurden...
MfG,
Tud
Wohnheime befreit?
ulli, Dienstag, 31.01.2006 (vor 6904 Tagen) @ Tudor
nur leider ist in der satzung von einem §40 der sächsichen Beuordnung nicht erwähnt. dort steht nur etwas von §48.
das wars wohl mit der wasseruhr und der befreiung.
» Naja, hab heute nach einem Hinweis in der CAZ 'ne Gesetzeslücke gefunden:
»
»
» aus der sächsischen Bauordnung:
» "§ 40 Wasserversorgungsanlagen
Wohnheime befreit?
Tudor , Mittwoch, 01.02.2006 (vor 6903 Tagen) @ ulli
meinst Du die Satzung zur ZWS>
Das ist mir doch relativ egal, solange ich keine vollwertige Wohnung habe muss ich auch nicht zahlen.
Es ist sowieso fraglich, WAS genau zu einem Wohnheim zählt und was nicht. Wir (FL12 für die Kenner) haben den gleichen baulichen und wohnorganisatorischen Stand wie ein anderes Wohnheim (St.-Petersburger Straße). Wir sollen zahlen und die nicht, nur weil die 8 Personen pro WG haben und wir 4-5. das macht nun wirklich keinen Sinn...