Zweitwohnsitzsteuer für Enkel ohne Kaltmiete

vfa2003 @, Sonntag, 12.10.2008 (vor 6038 Tagen)

Hallo an alle,

folgendes Problem. Ich suche nach evtl. Urteilen oder Hilfen, in denen das Problem

-der Enkel wohnt bei den Großeltern und zahlt keine Miete-

angesprochen wird.
Die Stadt Weimar besteht auf die Steuer meines Sohnes, der wegen seiner Ausbildung bei der Oma wohnen muss, da keine Busse mehr nach Feierabend in den Stadtteil der Hauptwohnung (gehört auch zu Weimar) fahren.
Der Stadt wurde dies mitgeteilt, dass er bei den Großeltern keine Miete, sondern nur Nebenkosten und Verpflegung zahlt. Das würde kein Ausnahmetatbestand sein, bekam er zur Antwort. Er solle den Mietvertrag einreichen. Er hat aber keinen, dass wurde der Stadt ebanfalls mitgeteilt, was soll das> Soll einer erstellt werden damit die Steuer begründet werden kann> Tatsache ist halt, dass er nur die genannten Kosten tragen muss.
Die Stadt stellt auch ansonsten keinen Ausnahmetatbestand fest.
Arbeitnehmer, die sich wegen der Arbeit in Weimar aufhalten müssen diese Steuer ja bekanntlich nicht zahlen. Die Ausbildung meines Sohnes stelle ich einer Arbeit in diesem Fall gleich.

Kann jemand helfen oder Tipps geben>

Danke

Zweitwohnsitzsteuer für Enkel ohne Kaltmiete

Alfred @, Sonntag, 12.10.2008 (vor 6037 Tagen) @ vfa2003

Thüringen ist nicht NRW, aber ich glaube trotzdem sagen zu dürfen:
Weimar will offensichtlich das Nutzen einer Nebenwohnung zum Steuergegenstand machen. Das gibt die Satzung zwar her, gerade das macht sie aber rechtswidrig. Die Nichtbesteuerung ist keine Frage eines Ausnahmetatbestandes, da der Enkel die „Wohnung“ nicht innehat, ist er überhaupt nicht steuerpflichtig.
Am besten zum Steueramt gehen und beim Sachbearbeiter folgende Erklärung mündlich zur Niederschrift abgeben – auf keine Diskussionen einlassen.
„Ich nutze in Weimar eine Nebenwohnung, ohne diese innezuhaben. Gegenstand und damit notwendige Voraussetzung der Besteuerung ist nach § 2 Abs. 1 ihrer ZWStS das Innehaben einer Zweitwohnung. An diesem Tatbestandsmerkmal fehlt es hier (vgl. z.B. VG Weimar Beschluss vom 20.06.2007 - 6 E 492/07 We). Folglich bin ich nicht steuerpflichtig und es bedarf auch keines Ausnahmetatbestandes. Einen Mietvertrag kann ich nicht vorlegen, weil – wie bereits erklärt – keiner existiert hat, existiert und existieren wird.“
Alfred

Zweitwohnsitzsteuer für Enkel ohne Kaltmiete

vfa2003 @, Dienstag, 14.10.2008 (vor 6035 Tagen) @ Alfred

Danke für die Antwort.

Werde das mal versuchen. Rein rechtlich habe ich ja auch meine eigene Auffassung, aber wer Weimar und sein Rathaus kennt, geht bei soetwas besser gleich mit Urteilen oder ähnlichen Sachen hin.

Aber ich glaube, wir bekommen das schon hin.

Nochmals Danke.