Zweitwohnsitz im Heimatort?
Bad Neuenahr-Ahrweiler erhebt eine Zweitwohnungsteuer, die sich einigermaßen an die Beschlüsse des BVerfG anlehnt. Demnach ist eine Zweitwohnung „innezuhaben“. Dies ist bei der Nebenwohnung eines Kindes im Haushalt der Eltern typischerweise nicht der Fall und dürfte wohl auch bei euch so sein.
Eine Steuererklärung wird die Stadt wahrscheinlich verlangen, aber es dürfte dann kein Steuerbescheid folgen.
Alfred
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anna1104,
11.10.2008
- Zweitwohnsitz im Heimatort? - Alfred, 12.10.2008