Zweitwohnsteuer in TRIER

Günther @, Dienstag, 14.10.2008 (vor 5917 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Sohn (z.Zt. 17 Jahre) lernt in Trier im Krankenhaus den Beruf des Krankenpflegers und wohnt MO-FR im krankenhauseigenen Wohnheim.

Muss er in diesem Fall eine ZWS abführen, bzw. welche Möglichkeiten diese zu vermeiden gibt es>

Gruß
Günther

Zweitwohnsteuer in TRIER

Alfred @, Dienstag, 14.10.2008 (vor 5917 Tagen) @ Günther

Solange der Sohn keine achtzehn ist, hat er sich in Trier mit Nebenwohnung zu melden - da darf er nicht zur Steuer herangezogen werden. Wenn er über achtzehn ist, ist vermutlich die Meldung mit Hauptwohnung/alleiniger Wohnung in Trier erforderlich (zeitlich vorwiegender Aufenthalt in Trier), dann fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an.