Zweitwohnsteuer in TRIER
Hallo zusammen,
mein Sohn (z.Zt. 17 Jahre) lernt in Trier im Krankenhaus den Beruf des Krankenpflegers und wohnt MO-FR im krankenhauseigenen Wohnheim.
Muss er in diesem Fall eine ZWS abführen, bzw. welche Möglichkeiten diese zu vermeiden gibt es>
Gruß
Günther
Zweitwohnsteuer in TRIER
Solange der Sohn keine achtzehn ist, hat er sich in Trier mit Nebenwohnung zu melden - da darf er nicht zur Steuer herangezogen werden. Wenn er über achtzehn ist, ist vermutlich die Meldung mit Hauptwohnung/alleiniger Wohnung in Trier erforderlich (zeitlich vorwiegender Aufenthalt in Trier), dann fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an.