Zweitwohnsteuer in TRIER

Alfred @, Dienstag, 14.10.2008 (vor 5917 Tagen) @ Günther

Solange der Sohn keine achtzehn ist, hat er sich in Trier mit Nebenwohnung zu melden - da darf er nicht zur Steuer herangezogen werden. Wenn er über achtzehn ist, ist vermutlich die Meldung mit Hauptwohnung/alleiniger Wohnung in Trier erforderlich (zeitlich vorwiegender Aufenthalt in Trier), dann fällt auch keine Zweitwohnungsteuer an.


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