Student in Köln

MRCW @, Mittwoch, 15.10.2008 (vor 6596 Tagen)

Hallo liebe community.
Ich habe jetzt schon mehrmals versucht das Thema gemäß meinen speziellen Fragen zu googlen, aber meist sind die angezeigten seiten aus 2006 oder 07 und ich bin unsicher, inwiefern die neuen Ereignisse im 09.07 meine Situation beeinträchtigen, daher möchte ich mich auf diesem Weg an euch Fachkundige wenden.
Ich Studiere in Köln sei 2005, war dort zuerst ein Jahr Zweitwohnsitzgemeldet, habe dann meinen erstwohnsitz hierher verlegt und habe später ein schreiben zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer erhalten. Ich besaß an meinem Erstwohnsitz (Elternhaus) weder ein eigenes Bad, noch eine Küche und erhalte schon seit Studienbeginn Bafög.

Ich habe nun gehört, das die 3 letzten Punkte in meiner Beschreibung mich unter Umständer von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer befreien könnten, habe aber - wie gesagt - keine Konkreten Angaben im Internet finden können.
Ich wäre sehr dankbar um ein paar klärende Worte.
bis dahin
Mrcw

Student in Köln

Alfred @, Mittwoch, 15.10.2008 (vor 6596 Tagen) @ MRCW

Na, endlich mal wieder NRW.
Köln erhebt eine Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung. Das ist verfassungswidrig, was aber zumindest in der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit niemanden zu interessieren scheint, solange die Stadt behauptet, eine Zweitwohnungsteuer zu kassieren.
Wie das BVerwG entschieden hat, ist noch unbekannt – Urteil liegt noch nicht vor.
Langer Rede kurzer Sinn:
Du warst in Köln mit Nebenwohnung gemeldet und bist deswegen nach Kölner Vorstellung steuerpflichtig.
Zahlen oder klagen, das ist hier die Frage.
Alf