Student in Köln

Alfred @, Mittwoch, 15.10.2008 (vor 6596 Tagen) @ MRCW

Na, endlich mal wieder NRW.
Köln erhebt eine Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung. Das ist verfassungswidrig, was aber zumindest in der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit niemanden zu interessieren scheint, solange die Stadt behauptet, eine Zweitwohnungsteuer zu kassieren.
Wie das BVerwG entschieden hat, ist noch unbekannt – Urteil liegt noch nicht vor.
Langer Rede kurzer Sinn:
Du warst in Köln mit Nebenwohnung gemeldet und bist deswegen nach Kölner Vorstellung steuerpflichtig.
Zahlen oder klagen, das ist hier die Frage.
Alf


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