Zweitwohnsitzsteuer Dortmund, Studentenwohnheim

Alfred @, Donnerstag, 16.10.2008 (vor 6136 Tagen) @ sophia

Dortmund erhebt eine Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnung. Das ist verfassungswidrig, was aber zumindest in der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit niemanden zu interessieren scheint, solange die Stadt behauptet, eine Zweitwohnungsteuer zu kassieren.
Wie das BVerwG entschieden hat, ist noch unbekannt – Urteil liegt noch nicht vor.
Die Steuererklärung ausfüllen und so spät wie möglich abschicken. Ohne einen „formlosen Widerspruch“ beizufügen. Das bringt überhaupt nicht.
Sobald Du den Steuerbescheid hast, hast Du zwei Möglichkeiten: Zahlen oder beim VG Gelsenkirchen klagen.
Alf


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