Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

elke @, Donnerstag, 30.10.2008 (vor 5869 Tagen)

Hallo miteinander,
wir benötigen Hilfe. Mein Lebensgefährte arbeitet in Nürnberg, da in Heimatnähe keine Arbeit zu finden war und wohnt auch dort mit Nebenwohnung. Hautwohnsitz ist meine Wohnung in Dresden. Sommer 2008 wurde er zur Zahlung ZWS aufgefordert, die nicht gezahlt worden ist. Unsere Gründe: nicht nur Ehepartner, auch Lebensgescheinschaften zählen und Nürnberger Wohnung dient nur zur Ausübung der Arbeit, da Pendeln täglich nicht möglich ist nach Dresden. Die Stadt erhob mit Bescheid im September 2008 ZWS rückwirkend bis 2006 (also Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung).
Nun die Fragen:
Ist es rechtens, im Herbst 2008 mit Bescheid z. Zahlg. der Steuer bis 2006 veranlagt zu werden> Müssen wir diese zahlen>
Gleichzeitig drängt die Stadt Nürnberg auf Verlagerung des Hautwohnsitzes nach Nürnberg, was wir auf keinen Fall wollen.
Wir würden uns freuen, wenn uns jemand helfen kann.
Elke

Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

Rebell @, Donnerstag, 30.10.2008 (vor 5868 Tagen) @ elke

» Hallo miteinander,
» wir benötigen Hilfe. Mein Lebensgefährte arbeitet in Nürnberg, da in
» Heimatnähe keine Arbeit zu finden war und wohnt auch dort mit
» Nebenwohnung. Hautwohnsitz ist meine Wohnung in Dresden. Sommer 2008 wurde
» er zur Zahlung ZWS aufgefordert, die nicht gezahlt worden ist. Unsere
» Gründe: nicht nur Ehepartner, auch Lebensgescheinschaften zählen und
» Nürnberger Wohnung dient nur zur Ausübung der Arbeit, da Pendeln täglich
» nicht möglich ist nach Dresden. Die Stadt erhob mit Bescheid im September
» 2008 ZWS rückwirkend bis 2006 (also Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung).
»
» Nun die Fragen:
» Ist es rechtens, im Herbst 2008 mit Bescheid z. Zahlg. der Steuer bis 2006
» veranlagt zu werden> Müssen wir diese zahlen>
» Gleichzeitig drängt die Stadt Nürnberg auf Verlagerung des Hautwohnsitzes
» nach Nürnberg, was wir auf keinen Fall wollen.
» Wir würden uns freuen, wenn uns jemand helfen kann.
» Elke

Hallo Elke, Dein von der Steuer bedrohter Partner möchte sich doch bitte mal an die verantwortlichen Politiker in Berlin und München wenden, in erster Linie an den Arbeitsminister u.U. auch an alle Parteivorsitzenden und nicht zuletzt an unser soooo beliebte Bundeskanzlerin Angela und den Sachverhalt schildern, denn die Bürger müssen immer wieder feststellen, dass dort oben noch lange nicht erkannt wird um welchen Unfug es sich bei der Zwst handelt. Auf der einen Seite erwartet man von jedem arbeitswilligen Bürger dynamische Beweglichkeit im Berufsalltag und auf der anderen Seite werden allmählich nur noch jene bestraft welche noch bereit sind etwas zu leisten. Diese Aufwandsteuer ist so falsch und übrig wie ein Kropf und wird nicht als Aufwand- sondern als Abzocke richtig bezeichnet! Unsere Bundeskanzlerin könnte sich ruhig auch mal um Innerdeutsche und nicht nur um weltpolitische Belange besser annehmen!
Auch an den NEUEN Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Horst Seehofer könnte man sich wenden und mal prüfen ob er auch in dieser Hinsicht einen Handlungsbedarf erkennen möchte, denn in Wirklichkeit musste Herr Seehofer, sofern es mit rechten Dingen zugegangen ist, in Berlin Zweitwohnungssteuer bezahlen. Ob allerdings in Berlin wegen der vielen betroffenen Bundestagsabgeordneten die Zweitwohnungssteuer nur 5 % Kaltmiete beträgt und in den allermeisten anderen Kommunen 10 bis 15 % zu Grunde gelegt werden > Es gäbe noch eine Alternative: Wenn Ihr Freund sich bei einer Freundin einnistet, welche auch in Nürnberg eine Wohnung innehat, ja dann könnte es zu einer Befreiung u.U.ausreichend deklariert werden!
Es grüßt alle Rebell

Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

Tilly @, Donnerstag, 30.10.2008 (vor 5868 Tagen) @ elke

Hallo Elke,
nicht unbedingt hilfreich, aber zur Klarstellung erforderlich
Die rückwirkende Besteuerung ist bis zu 4 Kalenderjahren zulässig.
Die von Dir genannten Gründe sind bedeutungslos. Banale Feststellung: Eine Lebensgemeinschaft ist keine Ehe.
Im Melderecht bedeutet das: Wenn Dein Freund sich arbeitsbedingt rein zeitlich betrachtet vorwiegend in Nürnberg aufhält, ist dort seine melderechtliche Hauptwohnung und in Dresden hat er die Nebenwohnung. Da drängt das Nürnberger Ordnungsamt völlig zu Recht.
Den Wohnsitz mit der Hauptwohnung kann Dein Freund ja in Dresden behalten.
Da es in Dresden auch die Einrichtung der Nebenwohnungsteuer gibt, ist dort die Meldung mit Nebenwohnung aber wohl auch nicht ohne Risiko.
Die Nürnberger Satzung ist eine der besseren was aber nicht heißt, dass sie gut oder gar rechtmäßig wäre. Dagegen zu klagen ist in Bayern aber nicht einfach. Außerdem gehe ich davon aus, dass im vorliegenden Fall die Frist schon verstrichen ist – die Nürnberger Verwaltung wird freuen.
Gruß
Tilly

Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

René ⌂ @, Montag, 03.11.2008 (vor 5864 Tagen) @ elke

Wie Tilly bereits schreibt, ist die nachträgliche Erhebung möglich. Allerdings ist die Zweiwohnungsteuer, wenn beruflich benötigt, eine Ausgabe, die man auf der anderen Seite wieder steuerlich gelten machen kann (Kosten der doppelten Haushaltsführung).