Hilfe! ZWS-Furcht bei verheirateter Studentin (B - GÖ)
Zweitwohnungsteuer dürfte bei Deiner Konstellation „Erwerbszweitwohnung Verheirateter“ nicht anfallen. Könnte allerdings sein, dass die Göttinger Ärger machen, denn manche Städte zicken rum, wenn der Verheiratete sich nicht vorwiegend am Ort der Nebenwohnung aufhält.
Wenn die Untermieter mit Vertrag erfasst sind, kann deren Anteil auf keinen Fall berechnet werden.
Die Zweitwohnungsteuer kann als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ansonsten ist hier zum Einkommensteuerrecht nicht die richtige Plattform – aber die Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort/die doppelte Haushaltsführung sind eigentlich immer absetzbar. Dazu einen „Experten“ im Bekanntenkreis interviewen.
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lenka,
03.11.2008
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