Erklärung der Zweitwohnungssteuer Köln

René ⌂ @, Montag, 03.11.2008 (vor 6119 Tagen) @ Peter1

Hallo Peter,

zugegebenermaßen kenne ich das Formular nicht, was konkret Köln versendet.

Nur soviel: die Frage nach beruflichen Nutzung zielt auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Das begünstigt verheiratete Pendler, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung benötigen.

Bei der Frage bzgl. Vollzeit solltest du aufpassen: gemäß Meldegesetz hast du dort deine Hauptwohnung, wo du dich am meisten aufhälst. Kommt bei der Ausfüllung der Eindruck rüber, daß es Köln ist, bedeutet es, du hast dich falsch angemeldet. Das kann gewisse Konsequenzen nach sich ziehen.

Nichts desto trotz kannst du auch mal vorausschauend überlegen, ob du deine Meldeverhältnisse nicht änderst. Beispielsweise die Frage, ob du den Wohnsitz bei den Eltern brauchst. Nur für besuchsweise Vorbeischauen, braucht man man nicht gemeldet zu sein.


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