Wie teuer wird das Ganze?

Maddae @, Montag, 03.11.2008 (vor 5897 Tagen)

Servus miteinander,

nach Durchforsten etlicher Threads hier bin ich zu dem Schluß gekommen, an die Stadt München wohl ZWS entrichten zu müssen :o( Ich falle zwar deutlichst unter die "Armutsgrenze",da der Zeitraum meiner ZWS-Pflicht aber von 1.12.06 bis 31.12.07 liegt, hilft mir das nichts mehr.
Meine Situation ist wie folgt: Als Doktorand gemeldet in Berlin meiner elterlichen Wohnung als "Zweitwohnung" in München. Das für 12 Monate. Nun ist die Wohnung meiner Eltern mit 100 Quadratmeter für München recht groß und so wird wohl auch die Miete sein. Dort habe ich mein 12 Quadratmeter "Kinderzimmer", aber natürlich auch "Zugang" zu allen anderen Räumen. Darin leben zur Zeit noch meine Eltern incl. Schwester. Meine Frage nun, auf was sich die 9% Jahreskaltmiete beziehen, auf die ganze Wohnung, oder nur auf mein Zimmer> Und wie wird sowas in diesem Fall berechnet> Gibt es irgendwelche Obergrenzen für die ZWS> Wenn die ganze Wohnung herangezogen wird, entspräche das etwa 4-5 meiner Monatsgehälter....
Wäre/bin für jede Hilfe SEHR dankbar!

Wie teuer wird das Ganze?

René ⌂ @, Montag, 03.11.2008 (vor 5897 Tagen) @ Maddae

Man könnte sich vielleicht noch die Frage stellen, ob man in München wirklich einen Nebenwohnsitz gebraucht hätte (oder ob es nur besuchsweise ist). Aber nachträglich wird es wohl schwer werden, diesen wieder zu annullieren.

Herangezogen wird praktisch nur dein Anteil an dieser Wohnung. Also pi mal Daumen 1/4 der Wohnung (da es ja wohl zu viert bewohnt ist). Die Größe der Zimmer dürfte auch eine Rolle spielen, 12qm klingen eher unterdurchschnittlich. Ohne hier auf vergleichbare Fälle zu verweisen, dürfte dann dein Anteil bei 1/5 bis 1/6 liegen (im Zweifelsfall ist halt das Wohnzimmer tabu für dich). Und ausgehend von diesem Anteil werden nun 9% ermittelt.

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Tilly @, Dienstag, 04.11.2008 (vor 5897 Tagen) @ René

Hall René,
die Antwort ist richtig gerechnet, aber vom Ansatz her falsch. Erst muss man die Frage der Steuerpflicht untersuchen, ehe man über das Zahlen nachdenkt (wichtig!).

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Maddae @, Dienstag, 04.11.2008 (vor 5897 Tagen) @ Tilly

» Hall René,
» die Antwort ist richtig gerechnet, aber vom Ansatz her falsch. Erst muss
» man die Frage der Steuerpflicht untersuchen, ehe man über das Zahlen
» nachdenkt (wichtig!).

Hallo,

zunächst viele Dank für Eure schnelle Antwort, das ist riesig!
Ich schätze dieses Formular (naja, die Steuererklärung) hat mich ein wenig eingeschüchtert, so daß ich mich schon am überweisen gesehen habe. Erleichtert bin ich vor allem darüber, daß ich wohl keinesfalls die ganze Wohnung "versteuern" muß, das könnte ich unmöglich schultern. Es würde sich dann in meinem Fall um eine "Wohngemeinschaft" handeln, bei der nur der von mir bewohnte Bereich als Bemessungsgrundlage dient, oder> Wer prüft sowas nach>>
Ich bin Zellbiologe, und damit ein juristischer Totalausfall, weshalb mir die Lektüre solcher Texte auch einige Probleme bereitet. "Innehaben" habe ich allerdings so aufgefasst, daß es keine Rolle spielt, ob ich diese Wohnung tatsächlich benutzt habe. Tatsächlich habe ich durchaus einige Male beim Besuch meiner Eltern dort übernachtet. Und leider habe ich diese Wohnung tatsächlich als Zweitwohnsitz angegeben, als ich mich in Berlin mit Erstwohnsitz angemeldet habe (große Dummheit!). Tilly, denken Sie, daß ich trotzdem eine Chance habe, mir die Steuer zu sparen> Falls ja, hätten Sie evtl. einen Link, mit dessen Hilfe ich mein juristisches Wissen etwas auffrischen kann> Die Kämmerei kann mir in diesem Zustand ALLES erzählen und ich muß es glaubem :o(

Vielen Dank nocheinmal!

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Tilly @, Dienstag, 04.11.2008 (vor 5897 Tagen) @ Maddae

Auch auf die Gefahr hin. dass meine Ordensoberen mir die Knochen brechen:
Vielleicht helfen diese Ausführungen:
Das "Innehaben" setzt in diesem Zusammenhang die – alleinige oder gemeinschaftliche – tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Nebenwohnung zumindest für einen gewissen Zeitraum voraus. Dieses Merkmal muss nach Wortlaut und Zweck des § 3 ZWStS eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen bestimmt werden. Denn das die Meldepflicht auslösende Beziehen einer Wohnung ist ein tatsächlicher Vorgang, bei dem es nicht auf die Besitzverhältnisse an der Wohnung ankommt. Man kann mit anderen Worten eine Nebenwohnung bewohnen und dort gemeldet sein, ohne sie zugleich "innezuhaben" und damit steuerpflichtig zu sein. Ein Beispiel hierfür sind in der elterlichen Wohnung zeitweise wohnende und dort – zu Recht – mit Nebenwohnung gemeldete Kinder, die auswärts studieren und sich überwiegend in ihrer Unterkunft am Studienort aufhalten, wo sie dementsprechend mit der Hauptwohnung gemeldet sind; sie bewohnen (auch) die elterliche Wohnung, haben diese aber im Regelfall mangels rechtlicher Verfügungsbefugnis nicht inne.
Zwar wird die Gemeinde im Regelfall aufgrund der Eintragung im Melderegister davon ausgehen dürfen, dass der mit Nebenwohnung gemeldete Einwohner diese Wohnung auch innehat, zumal sie die konkreten Umstände nicht kennt und auch nicht ohne größeren Aufwand ermitteln kann. Diese Vermutung ist jedoch vom Betroffenen widerlegbar.

So in etwa nachzulesen im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.02.2007 - 4 N 06.367.
Das mit den "Kindern" kann man ruhig vergessen, Aussage gilt für jedermann. Allenfalls der Nachweis könnte schwieriger sein, wenn man nicht bei dne Eltern wohnt.

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Maddae @, Dienstag, 04.11.2008 (vor 5897 Tagen) @ Tilly

Wow, vielen Dank Tilly! Ich hoffe schwer, Deine Knochen bleiben heil! Das klingt sogar für mich verständlich und macht mir durchaus Mut! Wie verfährt man in diesem Fall am besten> Laut Steuererklätung muss ich diese bis zum 13.11. zurücksenden. Soll ich das dann überhaupt tun bzw. mit einem entsprechenden Vermerk (Widerspruch) versehen>
Vielen Dank nochmal!

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Tilly @, Mittwoch, 05.11.2008 (vor 5896 Tagen) @ Maddae

Steuererklärung fristgerecht zurückschicken.
Ich kenne den Vordruck nicht, den sich die Münchener ausgedacht haben.
Aber statt der Angaben zur Größe und Miete der Wohnung sollte irgendwo der Satz untergebracht werden: „Ich habe die Nebenwohnung (im Haushalt meiner Eltern) nicht inne.“
Das ist aber kein förmlicher „Widerspruch“. Der ist nur gegen den Steuerbescheid nötig und möglich.
Das sollte reichen, wenn nicht, sind die Münchener wieder am Zug. Schwer zu sagen, was sie tun werden. Wie sagte v. Schiller in dem schönen Drama „Wallenstein – Die Piccolomini“ so treffend:
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend Böses muss gebären.“
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit der „bösen Tat“ ist die Einführung der ZWSt gemeint.

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Maddae @, Mittwoch, 05.11.2008 (vor 5896 Tagen) @ Tilly

Dann werde ich so verfahren! An dieser Stelle ein letztes (aber nicht minder großes) Dankeschön!!