Student in Leipzig

René ⌂ @, Montag, 03.11.2008 (vor 5790 Tagen) @ Franzi87

Nach §16(1) - Variante 1 SächsMG ist es keine Nebenwohnung, wenn die Dauer des Wohnungsbezugs weniger als sechs Monate ist. Da du hier von drei Monaten schreibst, würde es demnach zutreffen.

Außer: du redest hier von Januar bis März und er war im Vorjahr schon dort gewesen.

Falls er zahlen muß: bei einer WG wird ein anteiliger Wert ermittelt. Siehe in der [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=faq]FAQ[/link] die Frage zu WGs.


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