Student in Leipzig
Nach §16(1) - Variante 1 SächsMG ist es keine Nebenwohnung, wenn die Dauer des Wohnungsbezugs weniger als sechs Monate ist. Da du hier von drei Monaten schreibst, würde es demnach zutreffen.
Außer: du redest hier von Januar bis März und er war im Vorjahr schon dort gewesen.
Falls er zahlen muß: bei einer WG wird ein anteiliger Wert ermittelt. Siehe in der [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=faq]FAQ[/link] die Frage zu WGs.
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- Student in Leipzig -
Franzi87,
21.10.2008
- Student in Leipzig - René, 03.11.2008