Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

crush @, Donnerstag, 06.11.2008 (vor 5894 Tagen)

Hallo zusammen,

ich wohne in Dettenhausen (Kreis Tübingen) und frage mich, da in Tübingen nun die ZWS eingeführt wird, ob dies auch für mich gilt. Wohne ja nicht direkt in der Stadt Tübingen, sondern in einer eigenen Gemeinde, die aber zum Kreis Tübingen gehört.

Kann mir jemand weiterhelfen>

Gruß,
crush

Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

Alfred @, Freitag, 07.11.2008 (vor 5894 Tagen) @ crush

Die Satzung der Stadt Tübingen in ihrer regionalen Beschränktheit gilt nur im Stadtgebiet Tübingen.

Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

René ⌂ @, Freitag, 07.11.2008 (vor 5894 Tagen) @ crush

Die Steuer ist rein kommunal, d.h. sie wird von jeder einzelnen Gemeinde selbständig erhoben. Das heißt auf der eine Seite, die Satzung der Tübinger ZWS wird in Dettenhausen also nicht gelten (außer es wird vielleicht ein eingemeindeter Ortsteil).

Allerdings kann diese Gemeinde auch selbständig diese Steuer erheben. Auf der Homepage Dettenhausens kann ich i Moment keinen Hinweis auf die Steuer erkennen, allerdings steht in der Liste der Satzungen auch "ausgewählt" drüber.

Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

crush @, Freitag, 07.11.2008 (vor 5893 Tagen) @ René

Danke für die Antworten. Ich werde einfach mal beim Rathaus nächste Woche nachfragen, ob die ZWS auch in Dettenhausen eingeführt wird.

Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

crush @, Freitag, 07.11.2008 (vor 5893 Tagen) @ crush

Ok, also die ZWS gilt nicht für Dettenhausen. Habe heute auf dem Rathaus angerufen.
Vielen Dank nochmals für die Antworten!

Gruß,
crush