Zweitwohnungssteuer auch für Kreis einer Stadt?

René ⌂ @, Freitag, 07.11.2008 (vor 5894 Tagen) @ crush

Die Steuer ist rein kommunal, d.h. sie wird von jeder einzelnen Gemeinde selbständig erhoben. Das heißt auf der eine Seite, die Satzung der Tübinger ZWS wird in Dettenhausen also nicht gelten (außer es wird vielleicht ein eingemeindeter Ortsteil).

Allerdings kann diese Gemeinde auch selbständig diese Steuer erheben. Auf der Homepage Dettenhausens kann ich i Moment keinen Hinweis auf die Steuer erkennen, allerdings steht in der Liste der Satzungen auch "ausgewählt" drüber.


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