Ehepaar mit Zwei Wohnsitzen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Zweitwohnungssteuer.
Ein Ehepaar unterhält eine Hauptwohnung in A und eine Zweitwohnung in B. Beide sind beruflich bedingt in B tätig und werden dort zu Zweitwohnungssteuer veranlagt ihr Lebensmittelpunkt liegt unstrittig in A. Sie berufen sich auf das Urteil des BVerfG wonach keine Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines Ehepaars erhoben werden darf. Die Stadt erhebt allerdings Zweitwohnungssteuer mit der Begründung, dass man sich ja ummelden könnte.
Ist das wirklich so> Und kennt jemand ähnliche Fälle>
Vielen Dank schon mal!
schöne Grüße
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- Ehepaar mit Zwei Wohnsitzen -
michael_dandorfer,
09.11.2008
- Ehepaar mit Zwei Wohnsitzen - Alfred, 09.11.2008
- Ehepaar mit Zwei Wohnsitzen - Bjoern, 12.11.2008