Jetzt doch zahlen?!? Nbg

slapnbg @, Sonntag, 09.11.2008 (vor 5898 Tagen)

Hallo,
vermutlich ein letztes mal hier in diesem Forum.

Macht es denn nach dem Leipziger Urteil überhaupt Sinn sich weiter gegen
die ZWS zu sträuben>
Ich habe jetzt eine letzte Möglichkeit meinen Widerspruch zurück zu ziehen, bevor
dieser an die Mittelfränkische Regierung weitergeleitet wird.
Soll ich oder soll ich nicht. Was passiert wenn ich nicht zurück ziehe>
Gefühlt ist die Situation aussichtslos für mich. Kann doch jetzt eigentlich nur noch teurer werden.
In dem Schreiben steht allerdings auch dass dieses Urteil vom 17. September für Studenten gilt. Zum "Tatzeitpunkt" war ich aber Schüler. Macht das einen Unterschied>

Vielen Dank für letzte Tips


Nils

Jetzt doch zahlen?!? Nbg

Alfred @, Montag, 10.11.2008 (vor 5898 Tagen) @ slapnbg

Hallo Nils,
es ist schwer, jemanden etwas zu empfehlen, wenn man das Leipziger Urteil nicht im kennt. Besonders überzeugend klingt die Pressemitteilung jedenfalls nicht, und von den Kommunen wird gerne unterschlagen, dass
1. Die Studierenden aus Rostock Recht bekommen haben und keine ZWSt zu zahlen brauchen
2. Wuppertal noch nicht entschieden zu sein scheint.
3. Über Revisionsantrag der Stadt Mainz beim BVerwG in gleicher Angelegenheit h noch nicht entschieden ist.
Weswegen also die Flinte ins Korn werfen>
An der Verfassungswidrigkeit dieser Satzungen hat sich für mich nicht viel geändert. Denn: Bei einer Aufwandsteuer ist es egal, wer zu welchem Zweck den Aufwand betreibt. Es darf also keine Rolle spielen, ob der Zweitwohnungsinhaber Einheimischer oder Auswärtiger, ledig oder verheiratet, jung oder alt ist, und ob er die Wohnung aus beruflichen o.ä. Gründen oder zu Erholungszwecken, just for fun, nutzt. Das ist bei der Nürnberger Satzung aber der Fall.
Deswegen würde ich die Klage durchziehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt solltest Du das Ruhen des Widerspruchverfahrens bis zum Vorliegen des BVerwG-Urteils beantragen - dem müssten die Stadt/die Bezirksregierung eigentlich stattgeben.

Jetzt doch zahlen?!? Nbg

slapnbg @, Montag, 10.11.2008 (vor 5898 Tagen) @ Alfred

Hallo,
meine Bitte um Ruhen des Verfahrens wurde schon abgelehnt.
Momentan bin ich wenig zuversichtlich, da ja v.a. Nürnberg bisher immer knallhart geblieben ist.
Wenn der Widerspruch denn jetzt weitergeleitet wird laufen die weiteren Schritte dann schon über den Anwalt oder>! Das würde Kosten nach sich ziehen die ich einfach nicht begleichen kann.

Nils

Jetzt doch zahlen?!? Nbg

Alfred @, Montag, 10.11.2008 (vor 5898 Tagen) @ slapnbg

Hallo Nils,
auch gegen die Ablehnung einer Forderung nach Ruhen des Verfahrens kann man Widerspruch einlegen.
So lange die bayer. Justiz auf Seiten der Verwaltung steht und alles gutheißt, was in Amtsstuben ausgeheckt wird und die meisten betroffenen Bürger sich das gefallen lassen, haben die Nürnberger überhaupt keinen Anlass, ihren Kurst zu ändern. Das sagt aber nichts über Rechtmäßigkeit der Nürnberger Zweitwohnungsteuerpraxis aus.
Weder für den Widerspruch noch für die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach brauchst Du einen Anwalt. Kann man alles noch als „juristischer Heimwerker“ betreiben. Ggf. kann man sich auch noch um Prozesskostenhilfe (PKH) bemühen.
Allerdings solltest Du den Widerspruch nur aufrecht erhalten, wenn Du bereits bist, die Streitsache zumindest vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Sonst ist es rausgeschmissenes Geld.

Jetzt doch zahlen?!? Nbg

jultomte @, Freitag, 21.11.2008 (vor 5887 Tagen) @ Alfred

Hallo Nils,

ich habe in Nürnberg berufsbedingt einen Nebenwohnsitz und ärgere mich maßlos über diese Steuer. Auch ich bin der Meinung, dass es nur darum geht, Leute dazu zu zwingen ihren Hauptwohnsitz anzumelden.

Dewegen habe ich die Zahlungsaufforderungen seit 2005 einfach ignoriert. Jetzt habe ich habe eine etwas nachdrücklichere Aufforderung erhalten mit einem genauen Betrag: Über 1000 Euro.

Nun würde ich auch gerne Einspruch erheben und wollte Dich fragen, ob Du mir vielleicht einen Tipp geben könntest wie man so etwas am sinnvollsten formuliert. Du hast da ja schon einige Erfahrung, wie ich rausgelesen habe.

Viele Grüße

Jetzt doch zahlen?!? Nbg

Tilly @, Freitag, 21.11.2008 (vor 5887 Tagen) @ jultomte

Ignorieren war der falsche Weg. Der Rechtsweg funktioniert so nicht.
Ein „Einspruch“ gegen einen rechtskräftigen Steuerbescheid ist nicht mehr möglich.
Ob wegen der berechtigten Forderung noch etwas zu machen ist, müsste ein Anwalt beurteilen. Das sprengt den Rahmen dieses Forums.