Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Ralf @, Dienstag, 11.11.2008 (vor 6057 Tagen)

Hallo,

ich habe jüngst von der Stadt Köln ein Aufforderung zur "Erklärung zur Zweitwohnsteur" erhalten.
Meine Situation ist seit Beginn der Steuer 2005 wie folgt:

aufgrund einer häuslichen Pflegesituation - hier: Elternteil Pflegestufe II - ist mein Lebensmittelpunkt bei meinen Eltern in Rheinland-Pfalz, daher bin ich dort auch mit Erstwohnsitz gemeldet.

Das zuständige Finanzamt in Rheinland-Pfalz erkennt die Pflegesituation, und die, durch Pflegegutachten nachgewiesen Betreung, in jeder Hinsicht an.(auch die Kilometer an 100 % der jährlichen Arbeitstage im Rahmen der Werbungskosten Strecke Wohnort in RLP bis nach Köln zum Arbeitsplatz werden vom dortigen FA anerkannt).

Ich nutze daher die Wohnung in Köln lediglich an einigen Tagen im Jahr als Rückzugsraum von der dargestellten Pflegesituation, da ich beruflich in Köln im Schichtdienst tätig bin.

Besteht aufgrund der Gesamtsituation die Möglichkeit eine Befreiung oder Reduzierung der ggf. feszustetzenden Steuer zu erreichen >

Läßt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (bzgl. dem Schutz der Familie) auch auf meinen Fall übertragen >

Wie sind die Möglichkeiten bei Beschreitung des Klageweges >

Vielen Dank !

Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Alfred @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 6056 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,
m.E. ist das ein Fall, auf den der Beschluss des BVerfG analog anzuwenden ist und die Erfolgschancen - vielleicht nicht in 1. Instanz beim VG Köln -, gut sind.
Eine Befreiung oder Reduzierung kommt allerdings nicht in Frage, denn die Steuer ist verfassungswidrig und darf überhaupt nicht erhoben werden.

Wie die Stadt Köln reagieren wird, kann ich nicht abschätzen, befürchte aber, dass sie Ärger machen wird. Das sollte Dich aber nicht abschrecken.
Nur den ersten Teil der Erklärung ausfüllen – bis: „keine Zweitwohnung …“ und die Begründung in einem Anschreiben, in dem Du Deine Situation darlegst, abgeben.
Dazu einige Empfehlungen:
1. Statt „Lebensmittelpunkt“ solltest schreiben: „… halte ich mich vorwiegend bei meinen Eltern auf und bin dort mit Hauptwohnung gemeldet.“
2. Statt „Rückzugsraum“ solltest Du schreiben: „ Ich bin beruflich in Köln im Schichtdienst tätig, und nutze die Nebenwohnung nur gelegentlich, wenn eine Heimfahrt nicht zumutbar ist.“
3. Zum Abschluss die Sätze: „Der Beschluss des BVerfG vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 ist hier sinngemäß anzuwenden, denn Ihre Nebenwohnungsteuer diskriminiert in meinem Fall die gem. Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie. Ihre Satzung ist keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Aufwandsteuer. “

Dann kannst Du abwarten, was die Kölner machen und entsprechend reagieren. Solltest Du Formulierungshilfe brauchen, melde Dich hier wieder.
Aus reiner Neugierde: Seit wann bis Du mit Nebenwohnung in Köln gemeldet>

Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Tilly @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 6056 Tagen) @ Alfred

Ich weiß nicht, ob und wie die Kölner Finanzverwaltung arbeitet. Aber ich vermute doch stark, dass sie sich hier ganz eng an die für sie vorteilhaften Kommata halten wird. Alles andere wird verwaltungsseitig ignoriert.
Ob das VG Köln das goutiert, sei dahingestellt. Die einschlägigen Urteile, die ich gelesen habe, erscheinen mir im Intereese der Verwaltung ergangen und grob rechtsfehlerhaft.

Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Ralf @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 6055 Tagen) @ Alfred

Hallo,
vielen Dank Euch allen für die schnelle Hilfe insbesondere für die Formulierungshilfen !
@Alfred:
ich hatte vor der Pflegesituation den Erstwohnsitz in Köln und habe dann umgestellt. Wann ich genau die Umstellung vorgenommen habe, muß ich noch mal in den Unterlagen nachsehen.
Melde mich wieder

Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Bjoern @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 6056 Tagen) @ Ralf

Hallo,

eigentlich spricht vieles dafür, dass im vorliegenden Fall ebenso wie bei den Verheirateten der Schutzbereich des Art. 6 GG tangiert ist. insofern würde ich mich gegen die ZWS wehren ... wobei dies auch eine finanzielle Frage sein wird: vor dem VG wirste sicherlich verlieren ... und danach herrscht Anwaltszwang