ZWS München, wg. gelegentlicher Betreuung Hilfloser
Ich kenne die Münchener „Steuererklärung“ leider nicht. Aber in München muss eine Nebenwohnung „innegehabt“ werden, um den Steuertatbestand zu erfüllen. Es dürfte wohl eindeutig und unabweisbar zu belegen sein, dass Dein Vater die Nebenwohnung nicht innehat. Das sollte so in einem Anschreiben zur Steuererklärung stehen.
Deswegen:
1. Bei der „Steuererklärung“ nur das Nötigste (also weder Wohnungsgröße noch Miete) ausfüllen.
2. Anschreiben dazu, in etwa mit folgenden Text:
„Bei der von mir gemeldeten Nebenwohnung handelt es sich um die Wohnung meines Sohnes, in der ich mich gelegentlich aufhalte, um mich um meine hilfsbedürftige Enkelin zu kümmern. Ich habe hinsichtlich dieser Nebenwohnung weder die tatsächliche Verfügungsmacht noch die rechtliche Verfügungsbefugnis und bin infolgedessen – da ich sie nicht innehabe -, nicht steuerpflichtig.“
Das sollte genügen. Allerdings habe ich gehört, dass die bayerische Rechtsprechung gelinde gesagt etwas skurril sein soll – da könnte es sein, dass die Stadtverwaltung glaubt, Schwierigkeiten machen zu dürfen. Aber das wird sich zeigen. Berechtigt ist die Steuer in diesem Fall nicht.
Sollte es notwendig sein, hier im Forum wieder melden.
Zusatz;
Ob es wirklich erforderlich ist, dass der Vater in München mit Nebenwohnung gemeldet ist, sollte sorgfältig geprüft werden. So wie es hier beschrieben wurde, ist es vom Melderecht her nicht zwingend notwendig.
Die Anmeldung des Zweitwagens ist übrigens falsch, der muss dort gemeldet sein, wo der Vater die Hauptwohnung hat.
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MStsPa,
26.11.2008
- ZWS München, wg. gelegentlicher Betreuung Hilfloser - Alfred, 27.11.2008