ZWS ab Jahresbeginn oder ab Zugang der Info? Köln

chris69 @, Samstag, 13.12.2008 (vor 5976 Tagen)

Hallo,

Ich habe heute den Bescheid bekommen, daß ich für Januar bis Oktober 2005 die Steuer nachbezahlen soll.

Allerdings habe ich mich max. 2 Wochen nachdem ich den Bescheid bekommen habe, daß dieses Steuer überhaupt eingeführt wird, umgemeldet und die Wohnung zum Hauptwohnsitz gemacht.

Dürfen die jetzt trotzdem ab Januar von mir die Steuer verlangen> Woher sollte ich den wissen, daß es die Steuer überhaupt gibt> Es ließt ja wohl nicht jeder dieses Amtsblatt.

Ich frage mich, wie ich als Student jetzt innerhalb von 4 Wochen 250€ auftreiben soll, ist so schon schwer genug über die Runden zu kommen, da ich kein Bafög bekomme...

ZWS ab Jahresbeginn oder ab Zugang der Info? Köln

René ⌂ @, Sonntag, 14.12.2008 (vor 5974 Tagen) @ chris69

» Dürfen die jetzt trotzdem ab Januar von mir die Steuer verlangen> Woher sollte ich den wissen, daß es die Steuer überhaupt gibt> Es ließt ja wohl nicht jeder dieses Amtsblatt.

Das hättest du tun sollen. Vor allen nicht nur das aktuelle, sondern auch rückwirkend bis in alle Ewigkeit ;-)

Verjährt ist dein Fall jedenfalls noch nicht. Wenn dein Verfahren noch offen ist, kannst du Widerspruch / Klage dagegen einreichen. Aber da sollte auch bedacht sein, vor allen auch in Hinblick auf das Urteil vom BverwG solltest du schauen, wie deine Konstellation aussieht (im Negativfalle fallen weitere Kosten an).

Ansonsten hilft nur das Bezahlen, ggf. läßt sich eine Ratenzahlung mit der Stadt vereinbaren.

ZWS ab Jahresbeginn oder ab Zugang der Info? Köln

Alfred @, Dienstag, 16.12.2008 (vor 5973 Tagen) @ René

Widerspruch gibt es in NRW nicht - wo kämen wir da auch hin.
Auf das neueste BVerwG-Urteil kann man nicht viel geben. Die Richter haben sich eine andere Pille eingeworfen und träumen jetzt, jeweils mit beiden Beinen fest in den Wolken, von der Erstwohnung in völlig neuen Dinmensionen und sebst bei Juristen in einem Sprachgebrauch - igitt - Setzen, 6!

Aber stimmt schon, wer den Rechtsweg scheut, muss halt zahhlen ohne zu Murren oder zu Knurren.