rückwirkind anmelden - welche kosten bei ZWS und Bußgeld?

Manatilein @, Sonntag, 14.12.2008 (vor 6021 Tagen)

Hallo,
ich wohne und arbeite seit August in Langen (Hessen), fahre regelmäßig am Wochenende nach Hause und möchte somit nur eine Nebenwohnung anmelden, da ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin.
habe bisher allerdings vergessen mich anzumelden. mit welchen konsequenzen und Kosten muss ich rechnen, wenn ich mich rückwirkend anmelde>
Vielen Dank!

rückwirkind anmelden - welche kosten bei ZWS und Bußgeld?

Alfred @, Dienstag, 16.12.2008 (vor 6020 Tagen) @ Manatilein

Überhaupt nicht rückwirkend anmelden. 13 Abs. 1 HMG (= wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden) trifft hier nicht zu, wenn Du die Wohnung für nicht mehr als 6 Monte nutzen willst. Was ja wohl der Fall ist.
§ 25 HMG besagt:
Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1), wenn
1. …
2. sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, oder …

Allerdings dürfte es sch bei Deiner Wohnung am Areitsort um die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung handeln. da Du Dich dort vorwiegend aufhältst.