ZWS ab Jahresbeginn oder ab Zugang der Info? Köln
Widerspruch gibt es in NRW nicht - wo kämen wir da auch hin.
Auf das neueste BVerwG-Urteil kann man nicht viel geben. Die Richter haben sich eine andere Pille eingeworfen und träumen jetzt, jeweils mit beiden Beinen fest in den Wolken, von der Erstwohnung in völlig neuen Dinmensionen und sebst bei Juristen in einem Sprachgebrauch - igitt - Setzen, 6!
Aber stimmt schon, wer den Rechtsweg scheut, muss halt zahhlen ohne zu Murren oder zu Knurren.
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chris69,
13.12.2008
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René,
14.12.2008
- ZWS ab Jahresbeginn oder ab Zugang der Info? Köln - Alfred, 16.12.2008
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René,
14.12.2008