Zweitwohsitzsteuer

hera23 @, Donnerstag, 18.12.2008 (vor 6532 Tagen)

War offizielle vom 01.08.2004 bis zum 01.12.2006 in Köln mit einer Zeitwohnung gemeldet. Ich hatte nur eine Zimmer mit 15qm. Meine Komplettmiete betrug 180 €inkl. aller Nebenkosten.
Jetzt habe ich auf dem Steuerbescheid einen anderen Zeitraum angegeben, was kann mir jetzt passieren>

Zweitwohsitzsteuer

Alfred @, Freitag, 19.12.2008 (vor 6531 Tagen) @ hera23

1. Mit Zweitwohnung kannst Du unmöglich in Köln gemeldet gewesen sein, allenfalls mit einer Nebenwohnung.;-)
2. Für die Zweitwohnungsteuer von Bedeutung ist nur der Zweitraum ab 1.1.2005. Sollte der Fehler vor diesem Datum liegen, spielt es keine Rolle, liegt er danach, würde ich per Telefonanruf/Mail korrigieren. Aber wenn Du Dich zu Deinen Gunsten vertan hast, merken sie es (vielleicht) auch selber.
3. Überprüfe mal, ob Du in der Zeit im Strafvollzug gewesen bist, Straftäter genießen in Köln nämlich Steuerfreiheit.

Zweitwohsitzsteuer

hera23 @, Sonntag, 21.12.2008 (vor 6529 Tagen) @ Alfred

Danke Alfred,

aber wie ist die Berechnungsgrundlage der Steuer, wenn ich komplett 180€ bezahlt habe.
Das Zimmer hatte 15qm und der gemeinsame Rest 20qm.
Wie hoch wird da die Nachzahlung sein>

Zweitwohsitzsteuer

Alfred @, Montag, 22.12.2008 (vor 6528 Tagen) @ hera23

Aus der verfassungswidrigen Satzung der Stadt:
„Die Steuer bemisst sich nach der auf Grund des Mietvertrages im Besteuerungszeitraum geschuldeten Nettokaltmiete. … Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessene Kürzungen vorzunehmen. Für eine Teilmöblierung wird eine pauschale Kürzung um 10 v H., für eine Vollmöblierung um 30 v. H. vorgenommen, soweit nicht nachgewiesen wird, dass ein höherer Abzug geboten ist.“

Nach meinem Dafürhalten wäre ein Abzug von etwa 25% für die Nebenkosten nicht zu beanstanden. Was aber in den Augen der Kölner Finanzverwaltung eine „angemessene Kürzung“ ist, weiß ich nun leider nicht – vermutlich 0 (= NULL);-) . So böse es klingt: Lasse Dich überraschen. Ggf. kann man wegen der Berechnung immer noch klagen.