Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Abgaben auf Unterhaltsleistung? @, Montag, 22.12.2008 (vor 5855 Tagen)

Wir haben 2004 eine kleine Eigentumswohnung als Alterssicherung in Bochum gekauft und unserer volljährigen in Schulausbildung befindlichen Tochter unentgeltich, als Unterhaltsleistung, zur Verfügung gestellt. 3 1/2 Jahre später erhielten wir einen ZWST-Bescheid in Höhe von fast ca. 1600€ und die Aufforderung zukünftig vierteljährlich ca.100€ zu bezahlen. Ein Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt worden. Die Klage würde wahrscheinlich auch abgewiesen werden und für weiteren Rechtsstreit fehlt uns das Geld. Ich finde es ungerecht, dass wir für Unterhaltsleistungen, zu denen wir als Eltern verplichtet sind und denen wir auch gerne nachkommen zusätzlich noch Abgaben bezahlen müssen. Da eine Rückkehr in die elterliche Wohnung oder eine Anmietung einer anderen Wohnung zum Zweck der eventuellen Vermietung der Eigentumswohnung nicht möglich ist, ist meine Frage, ob jemand uns eine andere Möglichkeit nennen kann>

Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Alfred @, Montag, 22.12.2008 (vor 5855 Tagen) @ Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Ich gehe mal davon aus, dass der Steuerbescheid gegen die Tochter gerichtet ist. Alles andere würde mich wundern. Wenn es so ist, liegt der Fehler darin, dass die Tochter in Bochum (und das vermutlich auch noch falsch) mit Nebenwohnung gemeldet ist. Stimmt das>
Ein Rechtsstreit hätte sich rentiert. Aber ich vermute, dass die Frist für eine Klage schon seit Mitte 2007 abgelaufen ist, der Steuerbescheid also rechtskräftig ist. Stimmt das> Welches Datum trägt der Widerspruchsbescheid>
Das Problem wäre für die Zukunft zumindest gelöst, wenn die Tochter sich in Bochum mit alleiniger Wohnung (was wahrscheinlich sogar melderechtskonform wäre) oder Hauptwohnung meldet. Dann entfällt die Zweitwohnungsteuer.
Die Stadt Bochum darf sich freuen. Verfassungswidrige Satzung und trotzdem kassiert.

Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Abgaben auf Unterhaltsleistung? @, Montag, 22.12.2008 (vor 5855 Tagen) @ Alfred

Die Tochter war bis Mai 2008 als Nebenwohnsitz in der Eigentumswohnung gemeldet, die nur 300m entfernt liegt. Ich habe argumentiert, dass sie sich in der Hauptsache in der elterlicen Wohnung aufhält und nur zur Übernachtung in die Eigentumswohnung geht, weil ihr in der elterlichen Wohnung kein Zimmer mehr zur Verfügung steht. Ab Mai 2008 war sie dann mit Hauptwohnsitz in der Eig.Wohnung gemeldet. Daraufhin wurde kurzerhand die Forderung an uns gestellt mit der Begründung der unentgeltlichen Überlassung. Wir fühlen uns völlig veräppelt und abgezogt. Die Fristen sind noch nicht verstrichen, aber eine Klage vor dem VG Gelsenkirchen hätte auch gemäß des RAs keine Chance und würde nur weitere Kosten verursachen.

Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Alfred @, Montag, 22.12.2008 (vor 5855 Tagen) @ Abgaben auf Unterhaltsleistung?

Natürlich verursacht eine Klage Kosten, und natürlich seid ihr Inhaber einer Zweitwohnung – aber das ist in NRW noch lange kein Grund, Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Eher nicht. Und natürlich kann man sich dagegen wehren – zumindest für die Forderung ab Ummeldung der Tochter (womit sich die Gerichtskosten schnell amortisieren dürften).
Ich kenne die bisherige Argumentation nicht und fürchte, dabei wurde eine Menge Kleinholz gemacht. Aber wenn der Bescheid noch hoffen ist kann ich nur empfehlen: klagen – zumindest für die Zukunft. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist übrigens auch ohne Rechtsanwalt möglich – das erhöht unter Umständen die Erfolgschancen
Für die Zeit bis Mai 2008 ist es etwas schwieriger, Aber noch mal die Frage: Geht der Steuerbescheid bis zu diesem Zeitpunkt da gegen Euch oder gegen die Tochter>
Wann läuft die Frist ab>