Abgaben auf Unterhaltsleistung?
Wir haben 2004 eine kleine Eigentumswohnung als Alterssicherung in Bochum gekauft und unserer volljährigen in Schulausbildung befindlichen Tochter unentgeltich, als Unterhaltsleistung, zur Verfügung gestellt. 3 1/2 Jahre später erhielten wir einen ZWST-Bescheid in Höhe von fast ca. 1600€ und die Aufforderung zukünftig vierteljährlich ca.100€ zu bezahlen. Ein Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt worden. Die Klage würde wahrscheinlich auch abgewiesen werden und für weiteren Rechtsstreit fehlt uns das Geld. Ich finde es ungerecht, dass wir für Unterhaltsleistungen, zu denen wir als Eltern verplichtet sind und denen wir auch gerne nachkommen zusätzlich noch Abgaben bezahlen müssen. Da eine Rückkehr in die elterliche Wohnung oder eine Anmietung einer anderen Wohnung zum Zweck der eventuellen Vermietung der Eigentumswohnung nicht möglich ist, ist meine Frage, ob jemand uns eine andere Möglichkeit nennen kann>