Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

Peter1 @, Mittwoch, 31.12.2008 (vor 6007 Tagen)

Ist zumindest in Köln möglich. Anstatt die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen melde ich mich gerade Rückwirkend vom 30.01.2005 mit meinem Hauptwohnsitz in Köln. Das Ganze soll anhand von Strom oder weiteren Nebenkostenrechnungen belegt werden. Richtwert Strom = 1500.

Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

TiGa @, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6003 Tagen) @ Peter1

Hallo Peter,
dein Post macht mir Hoffnung, das ich eventuell doch nicht zahlen muss. Allerdings habe ich nur noch 2 Wochen Zeit, das zu regeln, da ich schon eine Zahlungsaufforderung auf dem Tisch habe.
Wie hast du denn die Leute vom Meldeamt überzeugt, das du dich rückwirkend ummelden kannst>
Und wie lange dauerte das>

mfG Timo Gass

P.S. Falls du ICQ hast, wäre es nett mir deinen Kontakt zu geben.

Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

Rebell @, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6003 Tagen) @ TiGa

» Hallo Peter,
» dein Post macht mir Hoffnung, das ich eventuell doch nicht zahlen muss.
» Allerdings habe ich nur noch 2 Wochen Zeit, das zu regeln, da ich schon
» eine Zahlungsaufforderung auf dem Tisch habe.
» Wie hast du denn die Leute vom Meldeamt überzeugt, das du dich rückwirkend
» ummelden kannst>
» Und wie lange dauerte das>
»
» mfG Timo Gass
»
» P.S. Falls du ICQ hast, wäre es nett mir deinen Kontakt zu geben.

Hallo Timo, da brauchst Du doch keine Hemmungen haben, denn sehr viele Kommunen machen zur Zeit jede Ungerechtigkeit- die Geld in die Stadtkasse bringt mit! Durch die Ummeldung zum Hauptwohnsitz bekommt nämlich die Kommune noch wesentlich mehr aus dem Steuerpott ( das ist zwar alles auch unser eigenes Geld) als über die Zwst. lt. Meldung Müncher Abendzeitung ist die Stadt Nürnberg um über 5000 Einwohner gewachsen - das allerdings nur über die Erstwohnsitzanmeldungen um die Zwst zu umgehen. Finanzminister Steinbrück rühmt sich doch auch ohne Scham öffentlich wie lukrativ der Ankauf von gestohlenen Daten von einem Krimminellen um über 4 Mio € für Ihn gewesen sei! Viele Kommunen zahlen sogar noch eine Werbeprämie wenn sich jemand an Stelle Zweitwohnsitz mit Erstwohnsitz anmeldet- skrupelloses Finanzgebahren durch und durch es gibt keine Hemmungen mehr an Geld zu kommen, und am Schluss wundert sich alles über die Finanzkrise, all jene die andere Verurteilen sollten mal selbst einen Spiegel zu Hand nehmen!

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TiGa @, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6003 Tagen) @ Rebell

Also Hemmungen habe ich sicherlich nicht, und leider kann ich mir in meiner Lage auch keine Sozialkritik leisten auch wenn diese angebracht ist. Für mich geht es natürlich in erster Linie um den bestmöglichen Weg. Dahingehend hat mir dein Beitrag leider keine Möglichkeiten aufgezeigt, bekomm das jetz bitte nicht in den falschen Hals. Ich bin schon mit Hauptwohnung hier gemeldet: Es geht nur darum, die alte Wohnung rückwirkend als Hauptwohnung einzutragen-davon hat die Stadt erstmal weniger etwas.

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Peter1 @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6001 Tagen) @ TiGa

Da ich bisher alle Meldungen ignoriert habe, habe ich erst vor ca 2 Monaten die aufforderung zur Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer bekommen.
Da konnte ich Gründe angeben warum ich keine Steuer zahlen muss.
Als Grund habe ich angegeben dass ich mich falsch gemeldet hatte. Dann kam ein Schreiben zurück dass ich das mit der Meldebehörde klären soll und wenn die das bestätigen muss ich nichts zahlen.
Also ab zur Meldehalle. Die wollen die Nebenkostenabrechnung sehen. Bei mir reicht der Stromverbrauch von ~1500 Kw als Nachweis.

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littledevil @, Freitag, 23.01.2009 (vor 5984 Tagen) @ Peter1

» Also ab zur Meldehalle. Die wollen die Nebenkostenabrechnung sehen. Bei
» mir reicht der Stromverbrauch von ~1500 Kw als Nachweis.

gibt es dafür eine Rechtgrundlage oder Anspruch darauf>

Ich habe auf mein Schreiben von Finanzamt einen Anruf bekommen, wo die "zickige Tante" meinte, dass ich auf jeden Fall zahlen muss und eine rückwirkende Ummeldung mit der Meldestelle zu klären sei.

Die Meldestelle sagt, dass das nicht rückwirkend geht auch nicht mit Sonderantrag o.ä.

Im Dez. 2007 habe ich meinen Nebenwohnsitz innerhalb Berlins gewechselt, aber im nachhinen wäre es klüge gewesen, Berlin als Haupwohnsitz zu nehmen - wollte mir den Aufwand sparen, aber da die neue Wohnung deutlich mehr Grundmiete hat, wirds recht teuer.
von den Fakten her bewohne ich die jetzige Hauptwohnung nicht - ist das haus meiner Eltern, in dem ich eigentlich nicht mal ein eigens Zimemr habe und selten dort bin.

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Alfred @, Freitag, 23.01.2009 (vor 5984 Tagen) @ littledevil

» gibt es dafür eine Rechtgrundlage oder Anspruch darauf>
Weder noch, ich halte den Zirkus sogar für belanglos und unter bestimmten Umständen für rechtswidrig.

» Die Meldestelle sagt, dass das nicht rückwirkend geht auch nicht mit Sonderantrag o.ä.
Wenn sich die Berliner Meldestelle nicht darauf einlässt, handelt sie m.E. korrekt. Allenfalls kannst Du klagen, wenn Deine Angaben so waren, dass man die Berliner Wohnung als Hauptwohnung/alleinige Wohnung hätte festlegen müssen.

» ...wäre es klüger gewesen, Berlin als Hauptwohnsitz zu nehmen
Nicht nur klüger, sondern auch rechtskonform – noch richtiger wäre vmtl. in Berlin sogar die alleinige Wohnung anzumelden gewesen.
Aber "auf jeden Fall zahlen" ist nur bedingt richtig – bei einer Klage, die vmtl. als Verfassungsbeschwerde enden wird, kannst Du durchaus Recht und Dein Geld zurückbekommen.

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littledevil @, Freitag, 23.01.2009 (vor 5983 Tagen) @ Alfred

Klagen wird nicht lohnen, da ich weder rechtsschutz, noch zu viel Zeit & Nerven haben. Es geht ja zum Glück nicht um tausende Euro.

Die Frage ist, ob es einen anderen Weg gibt. Von den Tatsachen her ahbe ich tatsächlich in B. gewohnt und mich auch zu 95% dort aufgehalten.
Für eine Nebenwohnsitzsteuer müsste ja der tastächliche Status entscheidend sein...

Kann ich mich quasi selbst anzeigen und sagen, das meien Angeben falsch war o.ä.

Einen Bescheid o.ä. habe ich nie erhalten, sodnern nur einen Fragebogen, wo die Daten ab 2009 erfragt werden. Im Telefongespräch hat sich aber ergeben, das die das auch rückwirkend haben möchten, obwohl ich ja keine Chance hatte entsprechend zu reagieren

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Alfred @, Freitag, 23.01.2009 (vor 5983 Tagen) @ littledevil

» Für eine Nebenwohnsitzsteuer müsste ja der tastächliche Status entscheidend sein...
Was da entscheidend sein müsste und was entscheidend ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Tatsache ist, was nachweisbar ist – und das Melderegister ist ein Nachweis.

» Kann ich mich quasi selbst anzeigen und sagen, das meien Angeben falsch war o.ä.
Mal was Neues. Wäre interessant, wie das ausgeht.

» Im Telefongespräch hat sich aber ergeben, das die das auch rückwirkend haben möchten, ...

Die Stadt nimmt sich, was ihr dem Gesetz nach zusteht.

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littledevil @, Samstag, 24.01.2009 (vor 5983 Tagen) @ Alfred

Tatsache ist, was nachweisbar ist – und das
» Melderegister ist ein Nachweis.

Der einzige> Oder könnte ich anhand von DSL-Rechnung etc. anchweisen, das ich mich hauptsächlich in B. aufhalte / aufgehalten habe>

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Peter1 @, Donnerstag, 29.01.2009 (vor 5978 Tagen) @ littledevil

Hi,

das Finanzamt hat sich seit der Antwort auf meine "Selbstanzeige" zur Falschmeldung des 2. Wohnsitzes nicht mehr gemeldet. In dem Schreiben sthet nur, dass wenn die Meldung des Erstwohnsitzes Rückwirkend ab dem 31.01.05 bestätigt wird, ich keine Steuern zahlen muss.

Beim ersten Besuch in der Meldehalle Köln Lindenthal wurde mir gesagt ich soll mit Belegen wie Strom und Nebenkosten wiederkommen und eine Einverständniserklärung von Bottrop holen und dann geht das. Das habe ich getan und war Dienstag wieder da.

Eine andere Sachbearbeiterin sagt mir: "alles nicht so einfach ich frag die VOrgesetzte", kommt wieder und Haut mir einen Stempel auf einen abgerissenen Schmierzettel. Auf meine Frage was das ist kam die Antwort: "Den Antrag können sie nur formlos und schriftlich stellen, dass ist die Adresse tschüß"
Ich hab mich natürlich über Verwirrung und inkompetenz aufgeregt aber die Sachbearbeiterin ist eine von der netten Sorte.
Ich kannte sie auch schon als wir zu 3. mit nur einer NUmmer da waren um beglaubigte Kopien zu bekommen war das auch nicht möglich. Hätte jeder eine eigene Nummer haben müssen...
Jetzt lass ich mir erst mal wieder Zeit und schreibe dann meinen Brief.

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Peter1 @, Freitag, 13.03.2009 (vor 5935 Tagen) @ Peter1

Gewonnen (-:

nach zig Behördengängen und schreiben habe ich heute die Bestätigung erhalten das ich rückwirkend zum 30.01.2005 meine Hauptwohnsitz in Köln melden konnte.
Das spart mir 600 Euro Steuer und das ohne Anwalt.

Besten Gruß
Peter

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lisalux @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 5930 Tagen) @ Peter1

» Gewonnen (-:
»
» nach zig Behördengängen und schreiben habe ich heute die Bestätigung
» erhalten das ich rückwirkend zum 30.01.2005 meine Hauptwohnsitz in Köln
» melden konnte.
» Das spart mir 600 Euro Steuer und das ohne Anwalt.
»
» Besten Gruß
» Peter

Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

lisalux @, Dienstag, 17.03.2009 (vor 5930 Tagen) @ lisalux

Herzlichen Glückwunsch.
ich habe auch das Problem und konnte den 1.Wohnsitz nur rückwirkend zum 21.09.08 anmelden. Die Begründung ist, ich habe die Lohnsteuerkarte der ausstellenden Behörde (1.Wohnsitz) verwendet und daher kann ich erst mit der Ausgabe der Lohnsteuerkarte für 2009 eine rückwirkende Anmeldung erhalten. Gibt es einen Tip, wie Du das erreicht hast> gehst Du einer selbstständige Tätigkeit nach>

Vielen Dank! lisa

» » Gewonnen (-:
» »
» » nach zig Behördengängen und schreiben habe ich heute die Bestätigung
» » erhalten das ich rückwirkend zum 30.01.2005 meine Hauptwohnsitz in Köln
» » melden konnte.
» » Das spart mir 600 Euro Steuer und das ohne Anwalt.
» »
» » Besten Gruß
» » Peter

Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

Torsten @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5914 Tagen) @ lisalux

Hallo Zusammen!

Konnte mich heute ebenfalls problemlos rückwirkend zum 31.12.04 ummelden.

Weitere Details hier im Forum:
[link]http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=5648[/link]

Gruß

Torsten

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mattis.123 @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5592 Tagen) @ Peter1

Ich wusste gar nicht, dass man den Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden kann. Wahrscheinlich geht das ja auch nicht in jeder Stadt. Gute Freunde von mir wohnen nämlich in einer Mietwohnung in Sankt Wendel und dort geht das scheinbar nicht. Ich glaube da muss ich mich auch nochmal genauer erkundigen wo und ich welchen Fällen das möglich ist.

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Alfred @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5592 Tagen) @ mattis.123

» Ich wusste gar nicht, dass man den Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden kann.
Das geht schon überhaupt nicht.

Das bis zum St. Nimmerleinstag rückwirkende Umwandeln einer Nebenwohnung ist eine Kölner Spezialität. In der Stadt geht fast alles (manchmal auch daneben).

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limmpi @, Samstag, 27.02.2010 (vor 5583 Tagen) @ Peter1

» Ist zumindest in Köln möglich. Anstatt die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen
» melde ich mich gerade Rückwirkend vom 30.01.2005 mit meinem Hauptwohnsitz
» in Köln. Das Ganze soll anhand von Strom oder weiteren
» Nebenkostenrechnungen belegt werden. Richtwert Strom = 1500.

Hallo Peter,
Hallo alle anderen,

welche Vorteile bringt es, wenn man jahrelang eine Nebenwohnung bewohnt und sich dann für diese rückwirkend als Hauptwohnung anmeldet>
Muss ich dann nicht die steuerlichen Bezüge, welche ich beim Lohnsteuerjahresausgleich jährlich geltend machte (betr. Zweitwohnsteuer) zurückerstatten>

MFG Limmpi