ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

René ⌂ @, Samstag, 03.01.2009 (vor 5836 Tagen) @ Alfred

» 1. Wer in Berlin mit Nebenwohnung länger als ein Jahr gemeldet ist, zahlt [..]

Es ging - wenn ich es richtig gelesen habe - nicht um Berlin als Nebenwohnung. Die Tochter studiert in Berlin und hat dort ihre Hauptwohnung. Daran sollte ja nichts geändert werden.

» nur anteilig zahlen (selbst genutzter Raum + die Hälfte
» der gemeinsam genutzten Räume.)

Nicht die Hälfte, sondern geteilt durch die Personen im Haushalt. Aber auch das ist kommunal sehr unterschiedlich geregelt.

» 3. Die Frage ist ja nicht allein mit der Lohnsteuerklasse abgehandelt.

Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibeträge und Kindergeld haben keinen Einfluß auf die Wohnortfrage.

Beim Wohngeldanspruch kann es Probleme geben. Trotz alle dem sollte man sich steuerrechtlich ggf. noch informieren. Im Zweifelsfall läßt man lieber den Status Quo. Selbst wenn man am Ende ein paar Euro besser dastehen sollte: lohnt es dem ganzen Aufwand + Risiko>


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