Hallo zusammen,
ich verfolge hier die Diskussionen schon länger , habe mich aber jetz erst registriert da ich nun eine Zahlungsaufforderung auf dem Tisch habe. Bisher hatte ich immer argumentiert, das die (gemeldete) Hauptwohnung bei den Eltern (ich studiere in Köln) keine solche sein kann, da ich keinerlei Verfügungsrechte darüber haben kann. Deshalb sei die Zweitwohnung in Köln (Studentenwohnheim) auch keine Nebenwohnung und damit nicht Steuerpflichtig.
Leider habe ich nun eine endgültige Zahlungsaufforderung, das ich bis 21.1. bezahlen soll, samt geschätzer Miete, soll dann 1200 Euro kosten .
Jetzt stellen sich für mich die Fragen,
1) kann ich da via Briefwechsel überhaupt noch etwas daran ändern> Sollte ich sofort zum Rechtsanwalt um mir die Chancen für eine Klage einschätzen zu lassen>
2)Wenn ich versuche mich rückwirkend mit Hauptwohnung anzumelden , muss ich dann (falls erfolgreich) trotzdem erstmal zahlen oder klagen>
Ich hätte noch mehr Fragen aber das sind erstmal die wichtigsten.
Köln Zweitwohnsitzfrage
Rebell
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa
Wenn alle zögern ob Klagen oder zahlen, dann kann das der Stadt nur recht sein, es müsste jeder klage erheben, damit die Gerichte und die Kommunen auch beschäftigt sind!
Da sich aber deutsche alles gefallen lassen ist es legitim und sehr lohnend für den Staat und die Kommune, denn inzwischen ist doch jedes Mittel gut genung um an Geld zu kommen! Das beste Beispiel Finanzminister Steinbrück es gibt keine Glaubwürdigkeit mehr und alle die über die Finanzkrise Verursacher verurteilen sollten doch mal einen Spiegel zu Hilfe nehmen und sich selbst zu entlarven!!
Jeder der einen Zwst-Bescheid bekommt kann doch auch ohne Anwalt beim Verwaltungsgericht klagen, je mehr Klagen dort eingehen um so eher kommt eine Bewegung in die ungerechte Sache!
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa
Hallo Timo,
ob das mit der rückwirkenden Meldung klappt, weiß ich nicht. Es gibt ja wohl schon Schriftverkehr und eine Steuererklärung, aus der klar hervorgeht, dass Du in Köln richtigerweise mit Nebenwohnung gemeldet warst. Aber versuchen kannst Du es ja, denn der Stadt scheinen Gesetze ja völlig gleichgültig zu sein, wenn es darum geht, die Einwohnerzahl zu erhöhen.
Ansonsten, wenn die „Zahlungsaufforderung“ der Steuerbescheid ist, und das mit der rückwirkenden Ummeldung nicht klappt, bleibt Dir nur:
- zahlen zum Termin,
- Antrag auf Erlass der Steuerschuld (wird vermtl. abgelehnt, schiebt aber die Zahlungsfrist erst Mal hinaus),
- Wenn die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist: zusätzlich zum Antrag Klage vor dem VG Köln (wenig Erfolg versprechend, denn dieses Gericht bestätigt dem Vernehmen nach alles, was die Stadt Köln in Sachen Nebenwohnungsteuer macht). Vielleicht kann man sie ein bisschen verwirren und noch mehr Unsinn herauskitzeln, wenn man die Klage entsprechend führt. Aber ob das reicht>
Rechtsanwalt – für den eine Klage nicht eben lukrativ ist - kannst Du Dir sparen – wenn er Dir sagt, dass
- die Klage abgeschmettert wird, bist Du genau so klug wie jetzt
- eine Klage erfolgreich sein wird, lügt er.
Wenn Du klagst, musst du Dir darüber im Klaren sein, dass der Weg durch die Instanzen führt.
Wenn Du nicht klagst – oder die rückwirkende Ummeldung klappt -, kommt die Stadt einmal mehr mit ihrer rechtswidrigen Satzung zum Ziel.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred, danke für deine Einschätzung. Den Rechtsanwalt hätte ich aufgesucht, um eine Einschätzung vorzunehmen, ob es überhaupt Sinn macht Klage zu erheben. Du hast schon recht damit, das die Stadt Köln immer wieder Recht bekommt , was ihre Nebenwohnungsteuer anbetrifft, und somit eine Klage ausser aus ideologischen Gründen vermutlich zu nichts führt. Ich kann es mir auch in meiner Situation ( Student) eigentlich nicht leisten. Daher werde ich mich wohl am besten morgen als Erstes ans Meldeamt wenden, um das rückwirkende Ummelden zu probieren.
Zweitens bin ich dir dankbar für den Hinweis , das ich auch Antrag auf Erlass der Steuer stellen kann-wobei mir da nicht klar ist, wovon dieser dann im Einzelnen abhängt. Allerdings würde ich damit ja zugestehen, das ich EIGENTLICH verpflichtet bin zu zahlen. Trotzdem, eine weitere Möglichkeit !Thx
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa
Hallo Timo,
» eine Klage ausser aus ideologischen Gründen vermutlich zu nichts führt.
» Ich kann es mir auch ... nicht leisten.
Schade, denn auch aus anderen als ideologischen Gründen sehe ich eine berechtigte Klage immer als notwendig an.
»... Erlass der Steuer Allerdings würde ich damit ja zugestehen, das ich EIGENTLICH verpflichtet bin zu zahlen.
Siehst Du ganz richtig - neben dem Erlass der Stuer kommt dann noch ein Antrag auf Stundung in Frage. Abhängig ist das Ganze von Deiner wirtschaftlichen Lage (Einkommen/Vermögen usw.).
Allein schon die Höhe der Stuerschuld macht mich stutzig. Das kann doch nicht die Steuer für 1 Jahr sein.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa
Es handelt sich um den Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.3.2008. Hatte ich nicht angegeben.
Ich habe mich auch noch nicht endgültig entschieden, wie ich vorgehe, allerdings war nach deinem Rat die Motivation für eine Klage doch weiter gesunken.
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa
» Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.3.2008
Die haben sich ja ganz schön Zeit gelassen.
» allerdings war nach deinem Rat die Motivation für eine Klage doch weiter gesunken.
War zwar nicht der Sinn meines Ratschlags, verstehe ich aber.
Nach dem hier im Forum schon oft genannten - und nicht gerafe stringente - Urteil des BVerwG vom 17.9.2008 ist die Sache nicht einfacher geworden. Aber das BVerwG hat sich bei der Zweitwohnungsteuer nicht nur einmal gründlich geirrt. War für die damaligen Kläger auch kein Grund zur Aufgabe.
Die Kölner Satzung hat mehr als eine Macke - man denke nur an die Befreiung von Personen, die eine Haftstrafe verbüssen.
Probiere es mal mit der rückwirkenden Ummeldung - wenn das nicht klappt, rühre Dich hier wieder.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ TiGa
Man sollte es nicht denken, aber die Behörden können zumindest auf unterster Ebene kooperativ sein. Ich bin soeben in der Meldehalle gewesen, und habe nun die Möglichkeit, über ein Formular eine Argumentation darüber aufzustellen, warum meine Hauptwohnung faktisch in Köln war. Also das ich sie hauptzeitlich genutzt habe. Dazu kann ich z.B. Studienbelege anfügen, aber habt ihr vllt Tipps zur Argumentation>
Gruss Timo
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ TiGa
S. Peter1. der hat das über den Stomverbrauch geregelt.
Aber ich ahne schon, wie das ausgeht. Der Steuerbescheid wird rechtskräftig und dann ist die Sache gelaufen.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ Alfred
nicht zwangsläufig, wenn ich parallel Klage erhebe. Heute gehe ich zur kostenlosen Rechtsberatung (Studentenwerk hat dafür Anwälte), um die Notwendigkeit dafür abzuklären...die Frist werde ich keinesfalls tatenlos ablaufen lassen.
Über den Stromverbrauch kann ich es nicht belegen, da ich im Studentenwohnheim eine pauschale Warmmiete hatte.
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ TiGa
» Über den Stromverbrauch kann ich es nicht belegen, da ich im Studentenwohnheim eine pauschale Warmmiete hatte.
Na, dann wird wohl eine "Versicherung an Eides statt" fällig werden.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ Alfred
Genau.
ICh werde jetz "Herstellung der Aufschiebenen Wirkung" bei der Behörde im Bezug auf die Höhe des Betrages bzw der Differenz zwischen ihrer Festsetzung und der tatsächlichen Miete ( immerhin c.a. 700 Euro) beantragen.
Dann die "Versicherung an Eides statt" abgeben, um eine rückwirkende Ummeldung hinzubekommen.
Ob ich Klage (WO muss ich denn überhaupt Klage erheben>), werde ich mir noch bis zu Ende nächster Woche überlegen..je nachdem, was die Behörde zum Betrag der Steuer sagt. (Und vllt der ein oder andere User hier ;) )
Köln Zweitwohnsitzfrage
Alfred
, Sonntag, 11.01.2009 (vor 6285 Tagen) @ TiGa
» ICh werde jetzt "Herstellung der Aufschiebenden Wirkung" bei der Behörde im Bezug auf die Höhe des Betrages bzw der Differenz zwischen ihrer Festsetzung und der tatsächlichen Miete ( immerhin c.a. 700 Euro)beantragen.
Das ist sinnlos, denn die Frist läuft, und der Bescheid wird rechtskräftig. Da in NRW der Widerspruch abgeschaft ist, musst du klagen. Bei falscher Berechnung der Steuerschuld sind die Erfolgsaussichten im allgemeinen besser. Diese Klage kannst Du dann mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung verbinden.
So wie ich das einschätze, könnte bei Dir durchaus folgendes passieren: Die Meldebehörde akzeptiert die Versicherung an Eidesstatt und wenn Du dann bei der Steuerbehörde die Aufhebung des Bescheides beantragst, ist der mittlerweile rechtskräftig geworden.
Klage musst Du beim VG Köln einreichen - aber fristgerecht.
Antrag auf Erlass der Steuerschuld kannst Du unabhängig davon beim Kassen- und Steueramt stellen.
Köln Zweitwohnsitzfrage
TiGa
, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6254 Tagen) @ Alfred
So, nochmal nach dem das ganze so gut wie ausgestanden ist:
1.Konnte ich erreichen, das der Betrag von 1300 Euro auf 430 korrigiert wurde
2.hat das rückwirkende Ummelden TROTZ nicht vorhandendener Nebenkostenabrechnung funktioniert, allerdings nur bis zu einem gewissen Zeitraum, da ich einen Personalausweis in meiner als Hauptwohnung gemeldeten Stad in 2007 beantragt hatte. (dumm gelaufen)
also zahle ich jetz 270 Euro und dann ist die Sache durch.
Gruss und Abschied aus diesem Forum, falls wer Fragen hat ICQ 325089238 mir wurde hier ja auch geholfen , cya!