ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Bodenseeler @, Montag, 05.01.2009 (vor 6418 Tagen)

Folgendes Problem:

Meine Freundin zog am 1.3.2006 zu mir an den Bodensee. Sie war bisher mit einer Nebenwohnung in Köln gemeldet. Sie meldete sich ordnungsgemäß um und meldete zudem am 14.3.2006 ihre Nebenwohnung in Köln ab (Das Dokument hierfür ist vorhanden).
Trotz alledem bekam sie Mitte August eine Aufforderung zur Zahlung der 2. Wohnsitzsteuer für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008.
Wie telefonierten mit der Einwohnermeldebehörde der Stadt Köln und fragten, wozu sie das bekommen würde, schliesslich wohnte sie seit dem 13.2006 nicht mehr dort und habe sich auch rechtmäßig abgemeldet. Wir gingen daraufhin auf das jetzige Einwohnermeldeamt und baten dieses erneut die Abmeldung der Nebenwohnung nach Köln als Beweis zu schicken. Dieses hat unser Einwohnermeldeamt auch gemacht.
Mit dem naiven Glauben unserseits, dass dieser Fall somit abgeschlossen ist, haben wir weit gefehlt.
Nun erhielte sie Mitte Dezember eine Mahnung und die Aufforderung endlich das Geld zu überweisen. Daraufhin rief ich bei der Stadtt Köln an, um dieses Missgeschick zu klären. Doch das gestaltete sich mehr als schwierig. Die Stadtkasse behaarte darauf, dass der Betrag zu bezahlen ist, da wir innerhalb der 4 Wochen Einspruchsfrist nicht reagiert haben. Und der Steuerbescheid somit Rechtskräftig sei. Man könne also nichts mehr ändern und sei auf die Eintragungen im Computer angewiesen und dort würde keine Abmeldung stehen.
Somit wandte ich mich erneut an die Einwohnermeldebehörde der Stadt Köln und ich bat darum, dass sich diese doch bitte mit unseren jetzigen Einwohnermeldebehörde in Verbindung zu setzen, um diesen Fall endlich zu klären.
Dieses ist anscheinend geschehen und sie hat endlich ihre Abmeldebestätung rückwirkend zum 1.3.2006 erhalten. Zudem versprach man uns dieses schreiben auch an die Stadtkasse, sogar an unsere Ansprechpartnerin weiterzuleiten.
Die letzten Tage ist wieder eine Mahnung bei uns eingetroffen und ich rief heute wieder bei der Stadtkasse an, um den Fall endlich zu klären. Obwohl mittlerweile im Computer das korrekte Abmeldedatum eingetragen ist und ich die Formulare als Beweis an die Stadtkasse geschickt habe, behaart diese weiterhin auf die komplette Zahlung, auch für die Jahre 2006, 2007, 2007, obwohl meine Freundin dort nachweislich und bewiesen nicht mehr gewohnt hat.
Die Satdtkasse bleibt dabei, dass wir bezahlen müssen, da wir keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben und dieser somit rechtkräftig sei. Meine Frage, auf welcher Grundlage dieser denn basiert, wurde nicht beantwortet.

Meine Frage nun: Wie sollte ich weiter vorgehen> Selbstverständlich ist sie bereit vom 1.1.2005 bis 1.3.2006 für die 2.Wohnsitzsteuer aufzukommen, aber nicht danach. Schliesslich hat sie sich korrekt an- und abgemeldet.

Freue mich auf hilfreiche Tipps!

ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6418 Tagen) @ Bodenseeler

Das ist keine Frage der Zweitwohnungsteuer.
Ob und wie gegen einen rechtskräftigen Steuerbescheid vorgegangen werden kann, dazu sollte ein Anwalt gefragt werden/Stellung nehmen.
Nicht hilfreich, aber ehrlich.

ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Bodenseeler @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6418 Tagen) @ Alfred

Was noch wichtig sein könnte: Obwohl meine Freundin ihren Hauptwohnsitz hier an den Bodensee verlegte, schickte die Stadt Köln alle Bescheide an ihren alten Hauptwohnsitz. Teilweise wurden diese dann von ihren Eltern oder den Nachbarn in Empfang genommen.
Auch hier liegt simit ein Behördenfehler vor, den wie man mir auf dem Einwohnermeldeamt erklärte, bekommt die Stadt jeweils eine Mitteilung über einen Wohnungswechsel, der wohl auch hier von der Stadt Köln ignoriert wurde.

ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6417 Tagen) @ Bodenseeler

» ...schickte die Stadt Köln alle Bescheide an
» ihren alten Hauptwohnsitz. Teilweise wurden diese dann von ihren Eltern oder den Nachbarn in Empfang genommen.
Trifft das auch für die Mahnungen zu>
Lässt sich ggf. behaupten, die Bescheide wären nie eingegangen> Dann wäre die Klagefrist nämlich noch offen. Mal überlegen/-prüfen, ob es Schriftverkehr mit der Stadt Köln gibt, mit dem die Stadt das Gegenteil beweisen könnte. Bei Telefongesprächen kann es immer Missverständnisse geben.

» Auch hier liegt somit ein Behördenfehler vor, denn wie man mir auf dem Einwohnermeldeamt erklärte, bekommt die Stadt jeweils eine Mitteilung über einen Wohnungswechsel, ....
Da wäre ich mir nicht so sicher - die Freundin war in Köln mit Neben- und nicht mit Hauptwohnung gemeldet. Da funktioniert das manchmal so nicht.
Aber ausnutzen sollte man das schon - wenn möglich, s.o.

ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Bodenseeler @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6417 Tagen) @ Alfred

Die Briefe wurden bis auf eine Mahnung alle per Brief verschickt.
Die Mahnung wurde per Übergabe-Einschrieben verschickt und diese hat ein Nachbar in Empfang genommen.

ZWS trotz nachgewiesener Abmeldung. Rechtskräftig?

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6417 Tagen) @ Bodenseeler

Da hätte ich keine Gewissensbisse zu behaupten, nie einen Steuerbescheid bekommen zu haben und dies schriftlich an die Stadt geben.
Wenn dann der Steuerbescheid kommt, kann man immer noch klagen.