privates Wohnraumatelier

malerin @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6501 Tagen)

Hallo
noch ist meine Malerei steuertechnisch gesehen "Liebhaberei". Ich möchte privaten Wohnraum (nicht Gewerbefläche) anmieten, um zu arbeiten. Entsprechende Absprachen mit Vermietern bezüglich privater Nutzung wären kein Prolem. Da ich dort nicht schlafe, und dies reiner Arbeitsraum ist, möchte ich keine Zweitwohnungssteuer zahlen, was meinen Sie dazu>

privates Wohnraumatelier

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6501 Tagen) @ malerin

Ohne zu wissen, wo das Atelier sein soll, ist eine genaue Auskunft nicht möglich.
Allgemein lässt sich sagen, dass in den meisten Fällen die ZWSt in Wirklichkeit eine Nebenwohnungsteuer ist und nur für Nebenwohnungen fällig wird.

privates Wohnraumatelier

malerin @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6501 Tagen) @ Alfred

» Ohne zu wissen, wo das Atelier sein soll, ist eine genaue Auskunft nicht
» möglich.
» Allgemein lässt sich sagen, dass in den meisten Fällen die ZWSt in
» Wirklichkeit eine Nebenwohnungsteuer ist und nur für Nebenwohnungen fällig
» wird.

Das Atelier soll in Dortmund sein. Danke schon mal vorab für die Mühe:-)

privates Wohnraumatelier

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6501 Tagen) @ malerin

Nach der Dortmunder Satzung – die u.a. deswegen verfassungswidrig ist -, können nur Nebenwohnungen besteuert werden. Deswegen – wenn irgend möglich – im Mietvertrag gleich aufnehmen, dass das angemietete Objekt als Atelier und nicht zu Wohnzwecken dienen soll. Melderechtlich (und so auch die Dortmunder Satzung) muss ein Raum zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden, um eine Meldepflicht zu erzeugen. Keine Meldepflicht = keine Meldung = keine „Zweitwohnung“steuerpflicht.

privates Wohnraumatelier

malerin @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6501 Tagen) @ Alfred

Danke für das schnelle Feedback
ein Objekt habe ich mir angesehen, und der Vermieter hat kein Problem mit der Formulierung "privates Wohnraumatelier" das "nicht gewerblich genutzt aber ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird", was ohnehin der Wahrheit entspricht.

Die Sache wird sich noch hinziehen, aber ich werde mal berichten was dabei herausgekommen ist.

privates Wohnraumatelier

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 07.01.2009 (vor 6500 Tagen) @ malerin

Entweder ist es ein Atelier oder es ist keines.
Ein privates Wohnraumatelier ist Wohnraum.
Bingo

privates Wohnraumatelier

René ⌂ @, Samstag, 10.01.2009 (vor 6497 Tagen) @ malerin

Ehrlich gesagt halte ich diese Formulierung für sehr unglücklich.

Einerseits taucht bei "Wohnraumatelier" der Begriff "Wohnen" auf - und gerade den willst du ja raushaben. Andererseits ist wie du geschrieben hast gegenwärtig nur eine Liebhaberei, aber im Unterton entnehme ich, daß du das ganze durchaus auch gewerblich betreiben würdest. Dann würde der Mietvertrag nicht mehr passen.

Ich weiß jetzt nicht, ob hinter bestimmten Begriffen heutzutage Mindeststandards erwartet werden, vor denen sich der Vermieter scheuen könnte (weil er sie nicht erfüllen kann/will und dir es vielleicht auch egal ist), aber sonst kann man auch Begriffe wie Werkstatt, Lagerraum (für Bilder) oder ähnliches verwenden - vielleicht kann da Yvonne noch was dazu sagen...