Rostock: ja oder nein?

René ⌂ @, Freitag, 09.01.2009 (vor 5995 Tagen) @ gatwick

Rostock hat eine [urlpdf=http://www.rostock.de/Internet/stadtverwaltung/download/a20/szgwhg.pdf]Satzung[/urlpdf] und erhebt nach wie vor Zweitwohnungsteuer. Wenn du also eine Wohnung hast, mußt du sie anmelden.

Auch wenn das Urteil erst einmal unschön für Rostock ausgefallen ist: es garantiert auch den Städten Formulierungsspielraum - und damit können sie den konkreten Sachverhalt - kein Innehaben der Hauptwohnung - auch ausbügeln. Wann und wie sich hier Rostock verhalten wird, weiß ich nicht. Gehe erst einmal vom schlimmsten Fall aus.

(Aus deinem Text geht auch noch nicht hervor, ob deine Situation überhaupt in den Gerichtsstreit paßt)


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