ZWS -Bescheid - Widerspruch "zu spät"

User2 @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 6041 Tagen)

Hallo Leute
Streite mich jetzt seit Anfang 2007 mit der Stadt DD rum weil ich auf den Zweitwohnsteuerbescheid (2006 und '07) etwas zu spät geantwortet habe bzw. mein Widerspruch zu spät dort einging. Man hat(te) ja einen Monat und bei mir waren es eben noch 5Tage mehr. Das lag aber eher daran, das ich zu dem Zeitpunkt, als der Brief eintraf, eine Weile nicht zu Hause war und der Brief dann etwas in Vergessenheit geraten ist...somit konnte ich halt erst so spät antworten. Die Stadt braucht halt scheinbar jeden Cent..auch wenn es um Studenten geht. Außerdem wechselte der zu zahlende Betrag auch öfter mal - mal mehr mal weniger. Auch eine genau Auflistung der Kosten schien scheinbar nicht wirklich möglich (weil ich nachfragte warum der Betrag schon wieder anders war).
Wie gesagt seit Anfang 2007 gibt es einen regelmäßigen Briefwechsel (Mahnung - Widerspruch - usw.), aber die Stadt möchte es nicht einsehen. Es gibt nun demnächst einen persönlichen Termin dort, in dem ich vorsprechen soll. Weiß jemand was mich dort erwartet bzw. wie ich die Damen und Herren vielleicht doch noch überzeugen könnte> Bin nunmal armer Student und habe die Whg. (mit ihren ach so tollen Mitbewohnern) ja nicht aus Lust und Langeweile. Das mit dem Brief am Anfang (Überschreitung der Widerspruchsfrist) war halt eine Verkettung von "lange nicht zu Hause" und "Brief wurde von den Eltern vergessen":-|
Danke schon mal;-)

ZWS -Bescheid - Widerspruch "zu spät"

Alfred @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 6041 Tagen) @ User2

Rein rechtlich ist bei Überschreiten der Widerspruchsfrist nichts mehr zu machen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen. Die sind aus Deiner Schilderung aber nicht ersichtlich. Der Bescheid dürfte also rechtskräftig sein.
Was Dich beim Gespräch erwartet, weiß ich ebenso wenig wie die rechtliche Situation, die zu Deinem Zweitwohnungsteuerbescheid mit den vielen Änderungen geführt hat. Auch da gibt Deine Schilderung nichts her.
Armer Student zu sein und die WG nicht aus Lust und Langeweile zu nutzen, sind jedenfalls keine Argumente.
Die "Veranstaltung" dürfte für beide Seiten reine Zeitverschwendung sein.

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René ⌂ @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 6041 Tagen) @ User2

Die Stadt Dresden hat sich mit dem ersten Briefwechsel zumindest abgesichert, wohin sie die Briefe schicken sollen. Dort mußt du halt deine Post dort abholen. Argumente wie "Die haben mir es nur den Nebenwohnsitz geschickt - wohlwissend, daß ich dort weniger als 50% der Zeit anwesend bin" werden da auch nicht greifen...

Vielleicht hast du in deinem Briefwechsel irgendetwas anklingen lassen, was die Damen und Herren nun als Härtefall prüfen. In dem Kontext könnte ich mir so eine Anhörung am ehesten vorstellen - aber was steht denn in der Terminaufforderung drin>

Du solltest dich im Vorfeld vielleicht mit den Begriffen Haupt- und Nebenwohnung auseinandersetzen - und sicher auch sinnvoll argumentieren, warum Dresden nur Zweitwohnsitz hat. Nicht, daß du da vielleicht in ein Fettnäppchen trittst (siehe die Seite, im Forum, in das SächsMG, in die Satzung der Stadt)

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Alfred @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 6040 Tagen) @ René

» Argumente wie "Die haben mir es nur den Nebenwohnsitz geschickt - wohlwissend, daß ich dort weniger als 50% der Zeit anwesend bin" werden da auch nicht greifen...

Das ist Unfug. Die Stadt hat die Post ganz korrekt (weil wohl auch nicht ausdrücklich anders angegeben) an die gemeldete Hauptwohnung geschickt. Wäre es anders, griffe das Argument „Die Post wurde fälschlicherweise an meine Nebenwohnung geschickt und hat mich deswegen verspätet erreicht“ durchaus. Es ist ja gerade der Zweck der Hautwohnung, dort für Behörden (fristgerecht) erreichbar zu sein.

» Du solltest dich im Vorfeld vielleicht mit den Begriffen Haupt- und Nebenwohnung auseinandersetzen - und sicher auch sinnvoll argumentieren, ...

Ein guter, stets von allen beherzigenswerter Tipp. Es ist immer hilfreich, wenn man weiß, wovon man spricht – je genauer, desto besser. Deswegen solltest Du im Gespräch mit dem Kassen- und Steueramt das Wort „Wohnsitz“ tunlichst vermeiden.

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René ⌂ @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 6040 Tagen) @ Alfred

» Wäre es anders, griffe das Argument „Die Post wurde fälschlicherweise an meine Nebenwohnung geschickt und hat mich deswegen verspätet erreicht“ durchaus.

Die Stadt Dresden fragt definitiv beim Erfassungsbogen, wohin sie künftige Post schicken sollen. Sie lassen die Wahl.

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Alfred @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 6040 Tagen) @ René

» Die Stadt Dresden fragt definitiv beim Erfassungsbogen, wohin sie künftige Post schicken sollen. Sie lassen die Wahl.
Und User2 hat wohl die Hauptwohnung gewählt. Falls nicht, gilt das von mir Gesagte umgekehrt - dann hätte er allerdings gute Karten.

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User2 @, Montag, 26.01.2009 (vor 6028 Tagen) @ Alfred

Hallo
Leider lies meine Antwort etwas auf sich warten:-|

Der Grund, warum ich damals nicht da war, war folgender - ich hatte einen Beleg zu machen und war in der Zeit bei einem Bekannten, der sich 1. mit diesem Thema auch ziemlich gut auskennt und 2. in einer Firma arbeitet, in der ich mir verschiedene Sachen, im Fall der Fälle, mal hätte angucken können. Ich bin fast am gleichen Tag los, als auch der Brief ankam ("leider" an den Hauptwohnsitz). Als ich ~3 Wochen später wieder zu Hause war, ist der Brief wohl irgendwie im Zeitungstapel verschwunden, da ich meine Post halt nur allein aufmache. Als er dann wieder "aufgetaucht" ist und ich ihn gelesen habe, hatte ich sofort Widerspruch eingelegt..der dann 8 Tage (bin ich mir momentan nicht ganz sicher - eventuell auch 7) zu spät ankam. Hatte dann ein Telefongespräch mit der Bearbeiterin, indem ich das nochmal erklärt hatte, da ich es in dem Brief nicht erwähnt hatte.
Das "Vorort-Gespräch" brachte, wie erwartet, nichts wirklich neues. Von einem Telefongespräch wußte keiner mehr was und "zu spät ist zu spät"...darauf wurde beharrt und das kam auch immerwieder als Antwort. Es wurde auch gefragt, warum ich diesen Grund des zu späten beantwortens nicht im Brief erwähnte - um mir kurz danach nocheinmal bestätigen zu lassen, dass das auch nichts an der Sache geändert hätte:waving:
Nebenbei kam noch ein Satz - sinngemäß: "wenn ich mich nicht gemeldet hätte, wäre die Sache irgendwann im Sande verlaufen" - leider wollte man zu dieser Aussage nicht weiter Stellung nehmen:-P Ich weiß aber leider absolut nicht was damit gemeint sein soll, denn das was ich mir drunter vorstelle, wahrscheinlich leider nicht:-D
Mir wurde angeboten einen Antrag zu stellen, damit das Verfahren neu aufgerollt wird, aber als ich anmerkte, dass ich das bereits getan habe und es abgelehnt wurde, kam gleich als Antwort, dass dies die übliche Prozedur sei. Also wie gesagt, mir hat dieses Gespräch eigentlich nichts gebracht:lookaround:

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Alfred @, Montag, 26.01.2009 (vor 6028 Tagen) @ User2

» Also wie gesagt, mir hat dieses Gespräch eigentlich nichts gebracht

Das war zu erwarten und ist zwar Verarsche aber einigermaßen richtig, wenn Du als Zustelladresse die melderechtliche Hauptwohnung angegeben hast.